Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 1)"
Originalversion
42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
- zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers;
- ein Mitglied der Diözesanleitung;
- eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
- eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
- eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.
45. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:
- die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Bezirksvorstandes;
- die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder
- die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
- die Festlegung der Stammesgrenzen;
- die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über besondere Unternehmungen des Bezirks;
- die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der Bezirksleitung fallen.
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung: |
| 2 | |
| 3 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
| 4 | Bezirksleitung; |
| 5 | - zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers; |
| 6 | - ein Mitglied der Diözesanleitung; |
| 7 | - eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden |
| 8 | Leitung des BDKJ; |
| 9 | - eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen |
| 10 | Ring |
| 11 | deutscher Pfadfinderverbände (RdP); |
| 12 | - eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten |
| 13 | Siedlungen im Bezirk. |
| 14 | |
| 15 | 45\. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben: |
| 16 | |
| 17 | - die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes; |
| 18 | - die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl |
| 19 | der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer; |
| 20 | - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung |
| 21 | und die Beschlussfassung über die Entlastung des |
| 22 | Bezirksvorstandes; |
| 23 | - die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der |
| 24 | Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger |
| 25 | vorhanden ist, oder |
| 26 | - die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers; |
| 27 | - die Festlegung der Stammesgrenzen; |
| 28 | - die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über |
| 29 | besondere Unternehmungen des Bezirks; |
| 30 | - die Beratung und Beschlussfassung über alle |
| 31 | Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht |
| 32 | in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der |
| 33 | Bezirksleitung fallen. |
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