Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 1)"

Originalversion

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
  • zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
  • eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

45. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:

  • die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Bezirksvorstandes;
  • die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder
  • die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
  • die Festlegung der Stammesgrenzen;
  • die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über besondere Unternehmungen des Bezirks;
  • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der Bezirksleitung fallen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
2
3 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
4 Bezirksleitung;
5 - zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers;
6 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
7 - eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden
8 Leitung des BDKJ;
9 - eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen
10 Ring
11 deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
12 - eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten
13 Siedlungen im Bezirk.
14
15 45\. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:
16
17 - die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes;
18 - die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl
19 der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer;
20 - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung
21 und die Beschlussfassung über die Entlastung des
22 Bezirksvorstandes;
23 - die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der
24 Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger
25 vorhanden ist, oder
26 - die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
27 - die Festlegung der Stammesgrenzen;
28 - die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über
29 besondere Unternehmungen des Bezirks;
30 - die Beratung und Beschlussfassung über alle
31 Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht
32 in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der
33 Bezirksleitung fallen.

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