Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 1)"
Originalversion
42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
- zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers;
- ein Mitglied der Diözesanleitung;
- eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
- eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
- eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.
45. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:
- die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Bezirksvorstandes;
- die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder
- die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
- die Festlegung der Stammesgrenzen;
- die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über besondere Unternehmungen des Bezirks;
- die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der Bezirksleitung fallen.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung: |
2 | |
3 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
4 | Bezirksleitung; |
5 | - zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers; |
6 | - ein Mitglied der Diözesanleitung; |
7 | - eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden |
8 | Leitung des BDKJ; |
9 | - eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen |
10 | Ring |
11 | deutscher Pfadfinderverbände (RdP); |
12 | - eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten |
13 | Siedlungen im Bezirk. |
14 | |
15 | 45\. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben: |
16 | |
17 | - die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes; |
18 | - die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl |
19 | der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer; |
20 | - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung |
21 | und die Beschlussfassung über die Entlastung des |
22 | Bezirksvorstandes; |
23 | - die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der |
24 | Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger |
25 | vorhanden ist, oder |
26 | - die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers; |
27 | - die Festlegung der Stammesgrenzen; |
28 | - die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über |
29 | besondere Unternehmungen des Bezirks; |
30 | - die Beratung und Beschlussfassung über alle |
31 | Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht |
32 | in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der |
33 | Bezirksleitung fallen. |
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