Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 1)"

Version: "Variante B Mitgliederbeteiligung Bezirk"

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
  • zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers;
  • zwei Mitglieder des Petitionsausschusses;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
  • eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

45. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:

  • die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Bezirksvorstandes;
  • die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder
  • die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
  • die Festlegung der Stammesgrenzen;
  • die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über besondere Unternehmungen des Bezirks;
  • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der Bezirksleitung fallen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
2
3 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
4 Bezirksleitung;
5 - zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers;
6 - zwei Mitglieder des Petitionsausschusses;
7 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
8 - eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden
9 Leitung des BDKJ;
10 - eine Vertreterin/einen Vertreter des
11 kommunalen/regionalen Ring
12 deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
13 - eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten
14 Siedlungen im Bezirk.
15
16 45\. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:
17
18 - die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes;
19 - die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl
20 der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer;
21 - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung
22 und die Beschlussfassung über die Entlastung des
23 Bezirksvorstandes;
24 - die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes
25 der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein
26 Rechtsträger vorhanden ist, oder
27 - die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
28 - die Festlegung der Stammesgrenzen;
29 - die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über
30 besondere Unternehmungen des Bezirks;
31 - die Beratung und Beschlussfassung über alle
32 Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht
33 in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der
34 Bezirksleitung fallen.

Begründung

Variante B: Petitionsausschuss

Es könnte das Gremium des Petitionsausschusses geschaffen werden. Dieser müsste von der Versammlung gewählt werden und sollte nicht aus Mitgliedern der jeweiligen Leitung bestehen.

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