Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 1)"
Version: "Variante B Mitgliederbeteiligung Bezirk"
42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
- zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers;
- zwei Mitglieder des Petitionsausschusses;
- ein Mitglied der Diözesanleitung;
- eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
- eine Vertreterin/einen Vertreter des kommunalen/regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
- eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.
45. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:
- die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Bezirksvorstandes;
- die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder
- die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
- die Festlegung der Stammesgrenzen;
- die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über besondere Unternehmungen des Bezirks;
- die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der Bezirksleitung fallen.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung: |
2 | |
3 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
4 | Bezirksleitung; |
5 | - zwei Vertreterinnen/Vertreter des Rechtsträgers; |
6 | - zwei Mitglieder des Petitionsausschusses; |
7 | - ein Mitglied der Diözesanleitung; |
8 | - eine Vertreterin/einen Vertreter der entsprechenden |
9 | Leitung des BDKJ; |
10 | - eine Vertreterin/einen Vertreter des |
11 | kommunalen/regionalen Ring |
12 | |
13 | - eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten |
14 | Siedlungen im Bezirk. |
15 | |
16 | 45\. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben: |
17 | |
18 | - die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes; |
19 | - die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl |
20 | der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer; |
21 | - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung |
22 | und die Beschlussfassung über die Entlastung des |
23 | Bezirksvorstandes; |
24 | - die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes |
25 | der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein |
26 | Rechtsträger vorhanden ist, oder |
27 | - die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers; |
28 | - die Festlegung der Stammesgrenzen; |
29 | - die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über |
30 | besondere Unternehmungen des Bezirks; |
31 | - die Beratung und Beschlussfassung über alle |
32 | Angelegenheiten des Bezirkes, die nach dieser Satzung nicht |
33 | in die Zuständigkeit des Bezirksvorstandes oder der |
34 | Bezirksleitung fallen. |
-
Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.
-
Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.
-
Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.
Begründung
Variante B: Petitionsausschuss
Es könnte das Gremium des Petitionsausschusses geschaffen werden. Dieser müsste von der Versammlung gewählt werden und sollte nicht aus Mitgliedern der jeweiligen Leitung bestehen.