Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 2)"

Originalversion

61. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung
  • die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • ein Mitglied der Bundesleitung;
  • eine Vertreterin/einen Vertreter des Diözesanvorstandes des BDKJ;
  • eine Vertreterin/einen Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland;
  • ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband;
  • eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;
  • die hauptberufliche Geschäftsführerin/der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung.

64. Die Diözesanversammlung hat folgende Aufgaben:

  • die Wahl der Mitglieder des Diözesanvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen/Kassenprüfer;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Diözesanleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes;
  • die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
  • die Beratung des Jahresprogrammes des Diözesanverbandes und die Beschlussfassung über besondere Unternehmungen des Diözesanverbandes;
  • die Festlegung der Grenzen der Bezirke; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die Festlegung der Stammesgrenzen;
  • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Diözesanverbandes, die nach dieser Satzung oder einer sie ergänzenden Diözesansatzung nicht in die Zuständigkeit des Diözesanvorstandes oder der Diözesanleitung fallen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 61\. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
2
3 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
4 Diözesanleitung
5 - die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
6 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
7 Fachreferate
8 - ein Mitglied der Bundesleitung;
9 - eine Vertreterin/einen Vertreter des Diözesanvorstandes
10 des BDKJ;
11 - eine Vertreterin/einen Vertreter des Ring deutscher
12 Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland;
13 - ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im
14 Diözesanverband;
15 - eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten
16 Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der
17 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;
18 - die hauptberufliche Geschäftsführerin/der hauptberufliche
19 Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und
20 Referenten der Diözesanleitung.
21
22 64\. Die Diözesanversammlung hat folgende Aufgaben:
23
24 - die Wahl der Mitglieder des Diözesanvorstandes;
25 - die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl
26 der Kassenprüferinnen/Kassenprüfer;
27 - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Diözesanleitung
28 und die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes;
29 - die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der
30 Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger
31 vorhanden ist, oder die Entgegennahme des Berichtes des
32 Rechtsträgers;
33 - die Beratung des Jahresprogrammes des Diözesanverbandes
34 und die Beschlussfassung über besondere Unternehmungen des
35 Diözesanverbandes;
36 - die Festlegung der Grenzen der Bezirke; sofern sich der
37 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die
38 Festlegung der Stammesgrenzen;
39 - die Beratung und Beschlussfassung über alle
40 Angelegenheiten des Diözesanverbandes, die nach dieser
41 Satzung oder einer sie ergänzenden Diözesansatzung nicht in
42 die Zuständigkeit des Diözesanvorstandes oder der
43 Diözesanleitung fallen.

Begründung

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