Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 3)"
Originalversion
82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
- die Beauftragten für Internationales;
- die Bundesgeschäftsführerin/der Bundesgeschäftsführer;
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
- die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
- die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
- die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
- die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. Bundesverband”;
- die Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
- und eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
- und eine Vertreterin/ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:
- Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
- die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
- die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung: |
2 | |
3 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
4 | Bundesleitung; |
5 | - die Beauftragten für Internationales; |
6 | - die Bundesgeschäftsführerin/der Bundesgeschäftsführer; |
7 | - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der |
8 | Fachreferate |
9 | - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der |
10 | Bundesleitung; |
11 | - die Redakteurinnen und Redakteure der |
12 | Verbandszeitschriften; |
13 | - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.; |
14 | - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche |
15 | Pfadfinderschaft Sankt Georg”; |
16 | - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG |
17 | e.V. Bundesverband”; |
18 | - die Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter im Bundesamt |
19 | Sankt Georg; |
20 | - und eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesvorstands |
21 | BDKJ; |
22 | - und eine Vertreterin/ein Vertreter des Ring deutscher |
23 | Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland. |
24 | |
25 | |
26 | 85\. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben: |
27 | |
28 | - Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des |
29 | Verbandes; |
30 | - die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes; |
31 | - die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.; |
32 | - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung |
33 | und die Entlastung des Bundesvorstandes; |
34 | - die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und |
35 | Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.; |
36 | - die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und |
37 | über die Verwendungsbereiche; |
38 | - die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten |
39 | des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten |
40 | Beschlussgremiums erfordern. |
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