Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 3)"

Originalversion

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Beauftragten für Internationales;
  • die Bundesgeschäftsführerin/der Bundesgeschäftsführer;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
2
3 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
4 Bundesleitung;
5 - die Beauftragten für Internationales;
6 - die Bundesgeschäftsführerin/der Bundesgeschäftsführer;
7 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
8 Fachreferate
9 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
10 Bundesleitung;
11 - die Redakteurinnen und Redakteure der
12 Verbandszeitschriften;
13 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
14 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
15 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
16 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG
17 e.V. Bundesverband”;
18 - die Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter im Bundesamt
19 Sankt Georg;
20 - und eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesvorstands
21 BDKJ;
22 - und eine Vertreterin/ein Vertreter des Ring deutscher
23 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
24
25
26 85\. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:
27
28 - Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des
29 Verbandes;
30 - die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
31 - die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
32 - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung
33 und die Entlastung des Bundesvorstandes;
34 - die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und
35 Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
36 - die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und
37 über die Verwendungsbereiche;
38 - die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten
39 des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten
40 Beschlussgremiums erfordern.

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