Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederbeteiligung (Abschnitt 3)"

Version: "Variante B Mitgliederbeteiligung Bund"

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Beauftragten für Internationales;
  • die Bundesgeschäftsführerin/der Bundesgeschäftsführer;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • zwei Mitglieder des Petitionsausschusses;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Wahl der Mitglieder des Petitionsausschusses;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
2
3 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
4 Bundesleitung;
5 - die Beauftragten für Internationales;
6 - die Bundesgeschäftsführerin/der Bundesgeschäftsführer;
7 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
8 Fachreferate
9 - zwei Mitglieder des Petitionsausschusses;
10 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
11 Bundesleitung;
12 - die Redakteurinnen und Redakteure der
13 Verbandszeitschriften;
14 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
15 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
16 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
17 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
18 DPSG e.V. Bundesverband”;
19 - die Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter im Bundesamt
20 Sankt Georg;
21 - und eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesvorstands
22 BDKJ;
23 - und eine Vertreterin/ein Vertreter des Ring deutscher
24 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
25
26
27 85\. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:
28
29 - Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des
30 Verbandes;
31 - die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
32 - die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
33 - die Wahl der Mitglieder des Petitionsausschusses;
34 - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung
35 und die Entlastung des Bundesvorstandes;
36 - die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und
37 Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
38 - die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und
39 über die Verwendungsbereiche;
40 - die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten
41 des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten
42 Beschlussgremiums erfordern.

Begründung

Variante B: Petitionsausschuss

Es könnte das Gremium des Petitionsausschusses geschaffen werden. Dieser müsste von der Versammlung gewählt werden und sollte nicht aus Mitgliedern der jeweiligen Leitung bestehen.

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