• Achim Köhler Verifiziert
    +4

    Die Variante B halte ich für passend. Im Satzungsänderungsvorschlag wird allerdings das Quorum nicht deutlich (?). Des Weiteren sollte man noch mal bedenken, dass Finanzfragen auch nicht in den Entscheidungsbereich passen, weil es Rechtsträger gibt und oft die Sachverhalte sehr komplex sind. Ausserdem gebe ich zu bedenken, dass es vielleicht nicht viel Sinn macht, dass ALLE DPSG-Mitglieder abstimmen dürfen, wenn ein Anliegen an eine Stufenkonferenz geht und vielleicht wirklich nur die Altersstufe selbst betroffen ist. Der Vorschlag scheint mir wenig ausgereift. Ich schlage vor, sich den Antrag zur Einführung eines Mitgliederentscheides anzuschauen, der 2007 von der Bundesversammlung (Münster) abgelehnt wurde. Darin waren viele Apekte gut durchdacht. Ich war selbst Mitglied der AG Mitgliederentscheid. Die Bundesversammlung hat sich für die Lahme Ente "Mitgliederinitiative" entschieden. Da waren wir inhaltlich auch im Nachgang des update-Prozesses und den Abstimmungen von up2date weiter. Gerne stehe ich auch für Beratung zur Verfügung: achim@scheuburg.de

    • Das Quorum sollte entsprechend hoch sein. 5 oder 10% halte ich für nicht ausreichend. Wir haben grundsätzlich demokratisch gewählte Vertreter die im Sinne (hoffentlich) wählenden Mitglieder handeln. Dieses Instrument sollte nicht zu sehr beschnitten werden durch permanente Mitgliederentscheide. Optimal wäre aus meiner Sicht, dass für den Start eines Mitgliederentscheides zunächst eine Anzahl X an Stützunterschriften benötigt wird. Der eigentliche Entscheid darf dann nur Gültigkeit haben wenn mind. X der stimmberechtigten Mitglieder mit abgestimmt haben - ich persönlich stelle mir 25% vor. Der Kreis der Stimmberechtigten wäre sorgsam zu definieren. Es macht in der Tat keinen Sinn, dass für Pfadis bei einem Entscheid der die Wö´s betrifft mitstimmen. Um die Teilnahme zu erleichtern und entsprechende Beteiligung zu erhalten sollte eine Abstimmung ausschließlich ONLINE stattfinden. Die entsprechende Technik gibt es bereits. Für mich ist ein Mitgliederentscheid vom Grundsatz her aber eine Ausnahme und nicht die Regel. Die gewählten Versammlungen sollten vom Grundsatz her das Vertrauen der Mitglieder haben - zumindest hätten Sie es verdient.