Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederentscheid (Abschnitt 2)"

Originalversion

Verfahrensordnung nach Ziffer 123 der Verbandssatzung zur Mitgliederinitiative

1. Anliegen der Mitgliederinitiative

(1) Eine Mitgliederinitiative fordert das Gremium gemäß Punkt 2 auf,

1. sich mit einem bestimmten Thema auseinander zu setzen oder

2. einen konkret formulierten Antrag zu befassen und zu entscheiden. Der Antrag muss eine Fragestellung enthalten, über die mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann.

3. Soll im Falle des Abs. 1 Nr. 2 die Satzung, Ordnung oder Anlage zu diesen geändert werden, so muss der Antrag die Änderungen im Wortlaut angegeben.

(2) Sie kann nur Themen oder Anträge umfassen, für die das betroffene Gremium zuständig ist und die nicht verbandsschädigend im Sinne der Ausschlussordnung gem. Ziffer 14 der Satzung der DPSG sind. Zu Finanz‐ und Personalfragen kann eine Mitgliederinitiative nicht eingefordert werden.

2. Gremium

Eine Mitgliederinitiative kann an eines der folgenden Gremien gerichtet werden:

  • die Bundesversammlung,
  • eine Bundesstufenkonferenz,
  • eine Bundesfachkonferenz,
  • eine Diözesanversammlung,
  • eine Diözesanstufenkonferenz,
  • eine Diözesanfachkonferenz,
  • eine Bezirksversammlung oder
  • eine Bezirksstufenkonferenz.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ##Verfahrensordnung nach Ziffer 123 der Verbandssatzung zur
2 Mitgliederinitiative##
3
4 1\. Anliegen der Mitgliederinitiative
5
6 (1) Eine Mitgliederinitiative fordert das Gremium gemäß
7 Punkt 2 auf,
8
9 1\. sich mit einem bestimmten Thema auseinander zu setzen
10 oder
11
12 2\. einen konkret formulierten Antrag zu befassen und zu
13 entscheiden. Der Antrag muss eine Fragestellung enthalten,
14 über die mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann.
15
16 3\. Soll im Falle des Abs. 1 Nr. 2 die Satzung, Ordnung oder
17 Anlage zu diesen geändert werden, so muss der Antrag die
18 Änderungen im Wortlaut angegeben.
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20 (2) Sie kann nur Themen oder Anträge umfassen, für die das
21 betroffene Gremium zuständig ist und die nicht
22 verbandsschädigend im Sinne der Ausschlussordnung gem.
23 Ziffer 14 der Satzung der DPSG
24 sind. Zu Finanz‐ und Personalfragen kann eine
25 Mitgliederinitiative nicht eingefordert werden.
26
27 2\. Gremium
28
29 Eine Mitgliederinitiative kann an eines der folgenden
30 Gremien gerichtet werden:
31
32 - die Bundesversammlung,
33 - eine Bundesstufenkonferenz,
34 - eine Bundesfachkonferenz,
35 - eine Diözesanversammlung,
36 - eine Diözesanstufenkonferenz,
37 - eine Diözesanfachkonferenz,
38 - eine Bezirksversammlung oder
39 - eine Bezirksstufenkonferenz.

Begründung

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.