Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederentscheid (Abschnitt 2)"

Version: "Variante A Mitgliederentscheid Anliegen Gremium"

Verfahrensordnung nach Ziffer 123 der Verbandssatzung zum Mitgliederentscheid

1. Anliegen der Mitgliederentscheid

(1) Ein Mitgliederentscheid fordert das Gremium gemäß Punkt 2 auf, den Entscheid entgegenzunehmen und ihn gegebenenfalls unverzüglich um zusetzen.

2. Gremium

Ein Mitgliederentscheid kann über die Anliegen beschließen, welche laut Satzung Aufgaben eines der folgenden Gremien sind:

  • die Bundesversammlung,
  • eine Bundesstufenkonferenz,
  • eine Bundesfachkonferenz,
  • eine Diözesanversammlung,
  • eine Diözesanstufenkonferenz,
  • eine Diözesanfachkonferenz,
  • eine Bezirksversammlung oder
  • eine Bezirksstufenkonferenz.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ##Verfahrensordnung## Verfahrensordnung nach Ziffer 123 der
2 Verbandssatzung zurzum
3 Mitgliederinitiative##Mitgliederentscheid ##
4
5 1\. Anliegen der MitgliederinitiativeMitgliederentscheid
6
7 (1) EineEin MitgliederinitiativeMitgliederentscheid fordert
8 das Gremium gemäß Punkt 2 auf,
9
10 1\. sichden mitEntscheid einem bestimmten Thema auseinander
11 zu setzen oder
12
13 2\. einen konkret formulierten Antrag zu
14 befassenentgegenzunehmen und zuihn
15 entscheiden.gegebenenfalls Derunverzüglich Antragum muss
16 eine Fragestellung enthalten, über die mit Ja oder Nein
17 abgestimmt werden kann.
18
19 3\. Soll im Falle des Abs. 1 Nr. 2 die Satzung, Ordnung
20 oder Anlage zu diesen geändert werden, so muss der Antrag
21 die Änderungen im Wortlaut angegeben.
22
23 (2) Sie kann nur Themen oder Anträge umfassen, für die das
24 betroffene Gremium zuständig ist und die nicht
25 verbandsschädigend im Sinne der Ausschlussordnung gem.
26 Ziffer 14 der Satzung der DPSG
27 sind. Zu Finanz‐ und Personalfragen kann eine
28 Mitgliederinitiative nicht eingefordert werden.zusetzen.
29
30 2\. Gremium
31
32 EineEin MitgliederinitiativeMitgliederentscheid kann anüber
33 die Anliegen beschließen, welche laut Satzung
34 Aufgaben eines der folgenden Gremien gerichtet werden:sind:
35
36 - die Bundesversammlung,
37 - eine Bundesstufenkonferenz,
38 - eine Bundesfachkonferenz,
39 - eine Diözesanversammlung,
40 - eine Diözesanstufenkonferenz,
41 - eine Diözesanfachkonferenz,
42 - eine Bezirksversammlung oder
43 - eine Bezirksstufenkonferenz.

Begründung

Variante A: Mitgliederentscheid

Der Mitgliederentscheid, der genauso verbindlich wie ein Beschluss des entsprechenden Gremiums ist, stärkt Partizipation und Mitbestimmung in der DPSG

angelegt von AG Strukturwandel
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