Vorgeschlagene Änderungen für "Mitgliederentscheid (Abschnitt 5)"

Version: "Variante B Mitgliederentscheid Entscheidung"

9. Erfolg des Mitgliederentscheids

(1) Der Mitgliederentscheid ist erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen den Antrag befürwortet und auf Diözesanebene mindestens 20%, auf Bundesebene mindestens 15% der stimmberechtigten Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben, bei Änderung der Ordnung oder Satzung mindestens 30%. (2) Das Ergebnis des Mitgliederentscheids wirkt wie ein Beschluss des betroffenen Gremiums. Die Initiatorinnen / Initiatoren müssen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Umsetzung beteiligen.

10. Sperrfrist Das betroffene Gremium kann vor Ablauf von 2 Jahren seit dem Beschluss über die Zulässigkeit des Mitgliederentscheids keine diesem widersprechenden oder dessen Umsetzung gefährdenden Maßnahmen treffen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 7\.9\. Erfolg der Mitgliederinitiative
2
3 des Mitgliederentscheids
4
5 (1) Der Mitgliederentscheid ist erfolgreich, wenn mehr als
6 die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen den Antrag
7 befürwortet und auf Diözesanebene mindestens 20%, auf
8 Bundesebene mindestens 15% der stimmberechtigten Mitglieder
9 an der Abstimmung teilgenommen haben, bei Änderung der
10 Ordnung oder Satzung mindestens 30%.
11 (2) Das Ergebnis des Mitgliederentscheids wirkt wie ein
12 Beschluss des betroffenen Gremiums. Die
13 Mitgliederinitiative ist erfolgreich, wenn auf Bezirks‐ und
14 Diözesanebene mindestens 10 Prozent, auf Bundesebene
15 mindestens 5 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder,
16 mindestens jedoch zehn fürInitiatorinnen / Initiatoren
17 müssen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Umsetzung
18 beteiligen.
19
20 10\. Sperrfrist
21 Das betroffene Gremium kann vor Ablauf von 2 Jahren seit
22 dem Beschluss über die Initiative unterschrieben haben.
23 Dabei müssen die Mitglieder aus mindestens zwei
24 Untergliederungen kommen.
25
26 8\. Entscheidung des betroffenen Gremiums
27
28 (1) Das betroffene Gremium hat im Falle des Erfolgs einer
29 Mitgliederinitiative auf der unmittelbar nach ihrer
30 Beendigung folgenden Versammlung bzw. Konferenz
31
32 - das Thema (Punkt 1 VO, Abs. 1 Nr.1) zu behandeln bzw.
33 - den Antrag (Punkt 1 VO, Abs. 1 Nr. 2) zu befassen und zu
34 entscheiden.
35
36 (2) Im Falle der Annahme des Antrages müssen die
37 Initiatorinnen/Initiatoren sich im Rahmen ihrer
38 Möglichkeiten an derZulässigkeit des Mitgliederentscheids
39 keine diesem widersprechenden oder dessen Umsetzung
40 beteiligen.
41
42 gefährdenden Maßnahmen treffen.
43
44

Begründung

Variante B: Mitgliederentscheid mit Quorum

Der Mitgliederentscheid kann nur erfolgreich sein, wenn eine entsprechende Quote der Stimmberechtigten am Entscheid teilgenommen hat.

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