Parität in Vorstandsämtern (Abschnitt 3)

Der Bundesvorstand

90. Der Bundesvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bundesvorstands sind:

  • die Bundesvorsitzende;
  • der Bundesvorsitzende;
  • die Bundeskuratin / der Bundeskurat.

Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig.

Die kirchliche Beauftragung als Bundeskuratin oder Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der Deutschen Bischofskonferenz.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.