Parität in Vorstandsämtern

Bisherige Situation

Bisher gilt in der DPSG von Bezirks- bis Bundesebene die “katholische” Parität. Während das Kuratenamt beiden Geschlechtern offen steht, gibt es jeweils das Amt der weibliche Vorsitzende und des männlichen Vorsitzenden. Auf Stammesebene dagegen gilt keine Paritätsregelung, sondern eine “Soll”-Bestimmung (analog Variante A).

Kritikpunkte

In den letzten Jahren gab es vermehrt Anträge aus den Reihen der Bezirke an die Bundesversammlung, die Parität aufzuheben. Argumentiert wurde mit der Vielzahl der Vakanzen, deren Wiederbesetzung erschwert würde, da nicht nur Menschen gefunden werden müssen, die bereit sind, ein Amt zu übernehmen, sondern diese auch noch das jeweils richtige Geschlecht haben müssen.

Lösungsansätze

Variante A: Parität als Soll-Bestimmung

Diese Variante folgt der Regelung, die es bereits für den Stammesvorstand gibt: Keine festgelegte Parität mehr, aber die Aufforderung, nach Möglichkeit Männer und Frauen zur Kandidatur zu ermutigen.

Variante B: Parität für voll besetzte Vorstände

Diese Variante legt eine Parität nur für voll besetzte Vorstände fest: Dann müssen beide Geschlechter im Vorstand vertreten sein. Ist ein Amt im Vorstand vakant, gibt es keine Vorgaben im Sinne der Parität.

Variante C: Karenzfrist

Hier kann die Parität nach einer Karenzfrist von einem Jahr aufgehoben werden.

Variante D: Aufhebung der Parität mit gleichzeitiger Begrenzung der Amtszeit

Wenn es keine Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit dem jeweils richtigen Geschlecht gibt, kann die Parität aufgehoben werden. Dann wird jedoch die Amtszeit auf ein Jahr begrenzt, damit dann wieder die Möglichkeit der paritätischen Besetzung besteht.

Zum Lesen und Vergleichen gibt es die verschiedenen Varianten auch als PDF zum Herunterladen


Ab hier seht Ihr den bisherigen Satzungstext und könnt dann auf rechten Seite die verschiedenen Änderungsvorschläge aufrufen und kommentieren, sowie weitere Vorschläge hinzufügen.

Der Bezirksvorstand

50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  • die Bezirksvorsitzende;
  • der Bezirksvorsitzende;
  • die Bezirkskuratin / der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Der Diözesanvorstand

69. Der Diözesanvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Diözesanvorstands sind:

  • die Diözesanvorsitzende;
  • der Diözesanvorsitzende;
  • die Diözesankuratin/der Diözesankurat.

Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Diözesanversammlung und endet mit dem Schluss einer Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Diözesanversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die Beauftragung der Diözesankuratin/des Diözesankuraten erbittet die Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.

Der Bundesvorstand

90. Der Bundesvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bundesvorstands sind:

  • die Bundesvorsitzende;
  • der Bundesvorsitzende;
  • die Bundeskuratin / der Bundeskurat.

Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig.

Die kirchliche Beauftragung als Bundeskuratin oder Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der Deutschen Bischofskonferenz.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.