Stimmrecht der Fachbereiche

Bisherige Situation

Auf Bezirksebene werden die Fachbereiche durch die Fachreferenten Ökologie, Internationale Gerechtigkeit und Behindertenarbeit in der Bezirksleitung mit Stimmrecht vertreten. Auf den Bezirksversammlungen nehmen diese Fachreferenten ein beratendes Stimmrecht wahr.

Auf Diözesanebene werden diese Fachbereiche durch die Fachreferenten in der Diözesanleitung ebenfalls mit Stimmrecht vertreten. Auf der Diözesanversammlung nehmen diese Fachreferenten sowie jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate wiederum mit beratender Stimme teil.

Auch auf Bundesebene werden diese Fachbereiche durch die Fachreferenten in der Bundesleitung mit Stimmrecht vertreten. Auf der Bundesversammlung nehmen diese Fachreferenten sowie jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate wiederum nur mit beratender Stimme teil.

Kritikpunkte

  1. Es gibt eine Unterscheidung im Stimmrecht zwischen Stufen und Fachbereichen.

  2. Weiterhin besteht hier eine Inkonsistenz zwischen den verschiedenen Gremien und Bereichen. Während in den Leitungen die Fachreferentinnen und Fachreferenten volles Stimmrecht haben, gilt für die jeweiligen Versammlungen nur beratendes Stimmrecht für Referent/innen und Delegierte.

Lösungsansätze

Variante A: Volles Stimmrecht für Fachreferenten und Fachreferentinnen und Fachbereichsdelegierten

Auf Bezirksebene haben die Fachreferenten und Fachreferentinnen der Fachbereiche volles Stimmrecht in den Versammlungen. Auf Diözesan- und Bundesebene haben die/der Beauftragte(n) für internationale Arbeit, die Fachreferenten der Fachbereiche und die Fachbereichsdelegierten volles Stimmrecht in den Versammlungen.

Variante B: Beratendes Stimmrecht für Fachreferentinnen und Fachreferenten

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben die Fachreferenten der Fachbereiche und die/der Beauftragte(n) für internationale Arbeit beratende Stimme in den Versammlungen und in den Leitungen.

Variante C: Reduzierung der beratenden Stimmen

Auf allen Ebenen entfällt die beratende Stimme für (soweit vorhanden) den Vorstand der Freunde+Förderer, den Stiftungsvorstand, den Geschäftsführer, den Vertreter des BDKJ, den Vertreter des RdP, die Mitglieder des Rechtsträgers, die hauptberuflichen Mitarbeiter. Die Fachbereiche können weiterhin ihre beratende Stimme einbringen.

Variante D: Volles Stimmrecht aller Leitungen

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben alle stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Leitung auch auf den Versammlungen Stimmrecht.

Variante E: Beratendes Stimmrecht für Stufen

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben die Vorstände der jeweiligen Ebene und der nächstniedrigeren Ebene volles Stimmrecht. Die Stufendelegierten und die Stufenleitungen haben zusätzlich beratende Stimme.

Für alle Varianten gilt, dass Kombinationen mit anderen Varianten möglich sind.

Zum Lesen und Vergleichen gibt es die verschiedenen Varianten auch als PDF zum Herunterladen


Ab hier seht Ihr den bisherigen Satzungstext und könnt dann auf rechten Seite die verschiedenen Änderungsvorschläge aufrufen und kommentieren, sowie weitere Vorschläge hinzufügen.

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
  • zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/ regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

Die Bezirksleitung

46. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

47. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Die Diözesanversammlung

60. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Diözesanvorstand;
  • die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.

61. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung
  • die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • zwei Mitglieder des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Bundesleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des Diözesanvorstandes des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland;
  • ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;
  • die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung.

Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Personalfragen über den Diözesanvorstand.

Die Diözesanleitung

65. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: der Diözesanvorstand, die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie sowie die oder der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit. Die kirchliche Beauftragung für Diözesankuratinnen und Diözesankuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

66. Mit beratender Stimme nehmen die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe, Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe, Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung teil.

Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Beauftragten für Internationales;
  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. - Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.

87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:

  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.

Die Stammesversammlung

20. Zur Stammesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • die Stammesleitung gem. Ziffer 25;
  • je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Elternvertretung.

Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich wahrzunehmen.

21. Mit beratender Stimme gehören zur Stammesversammlung:

  • die weiteren Leiterinnen und Leiter der Altersstufen;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten;
  • bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Bezirksleitung;
  • eine Vertreterin/ein Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ein Vertreter des örtlichen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP).
  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.