Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 1)"

Originalversion

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
  • zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/ regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

Die Bezirksleitung

46. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

47. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bezirksversammlung ##
2
3 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
4 stimmberechtigte Mitglieder:
5
6 - der Bezirksvorstand;
7 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
8 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
9 - die Mitglieder der Stammesvorstände;
10 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
11 einzelnen Altersstufen.
12
13 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
14
15 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
16 Bezirksleitung;
17 - zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
18 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
19 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
20 Leitung des BDKJ;
21 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
22 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
23 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
24 Siedlungen im Bezirk.
25
26 ## Die Bezirksleitung ##
27
28 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
29 Mitglieder:
30
31 - der Bezirksvorstand;
32 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
33 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
34 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
35 Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale
36 Gerechtigkeit und Ökologie.
37
38 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
39 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
40 erbeten werden.
41
42 47\. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere
43 Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
44 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
45 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den
46 Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

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