Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 1)"

Version: "Variante A Fachbereiche Bezirk"

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • die stimmberechtigten Mitglieder Bezirksleitung;
  • die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die weiteren Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
  • zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/ regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

Die Bezirksleitung

46. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

47. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bezirksversammlung ##
2
3 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
4 stimmberechtigte Mitglieder:
5
6 - die stimmberechtigten Mitglieder Bezirksleitung;
7 - die Mitglieder der Stammesvorstände;
8 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
9 einzelnen Altersstufen.
10
11 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
12
13 - die weiteren Fachreferentinnen und Fachreferenten der
14 Bezirksleitung;
15 - zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
16 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
17 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
18 Leitung des BDKJ;
19 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
20 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
21 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
22 Siedlungen im Bezirk.
23
24 ## Die Bezirksleitung ##
25
26 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
27 Mitglieder:
28
29 - der Bezirksvorstand;
30 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
31 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
32 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
33 Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale
34 Gerechtigkeit und Ökologie.
35
36 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
37 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
38 erbeten werden.
39
40 47\. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere
41 Mitglieder der Stammesvorstände;
42 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
43 einzelnen Altersstufen.
44
45 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
46
47 - dieBezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
48 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
49 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
50 Bezirksleitung;
51 - zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
52 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
53 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
54 Leitung des BDKJ;
55 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
56 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
57 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
58 Siedlungen im Bezirk.
59
60 ## Diean den Arbeitstagungen der Bezirksleitung ##
61
62 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
63 Mitglieder:
64
65 - der Bezirksvorstand;
66 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
67 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
68 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
69 Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale
70 Gerechtigkeit und Ökologie.
71
72 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
73 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
74 erbeten werden.
75
76 47\. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere
77 Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
78 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
79 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den
80 Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Begründung

Variante A: Volles Stimmrecht für Fachreferenten und Fachreferentinnen und Fachbereichsdelegierten

Auf Bezirksebene haben die Fachreferenten und Fachreferentinnen der Fachbereiche volles Stimmrecht in den Versammlungen. Auf Diözesan- und Bundesebene haben die/der Beauftragte(n) für internationale Arbeit, die Fachreferenten der Fachbereiche und die Fachbereichsdelegierten volles Stimmrecht in den Versammlungen.

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