Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 1)"

Version: "Variante B Fachbereiche Bezirk"

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
  • zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/ regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

Die Bezirksleitung

46. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;

Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

47. Mit beratender Stimme nehmen die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe an den Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bezirksversammlung ##
2
3 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
4 stimmberechtigte Mitglieder:
5
6 - der Bezirksvorstand;
7 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
8 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
9 - die Mitglieder der Stammesvorstände;
10 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
11 einzelnen Altersstufen.
12
13 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
14
15 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
16 Bezirksleitung;
17 - zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
18 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
19 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
20 Leitung des BDKJ;
21 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
22 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
23 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
24 Siedlungen im Bezirk.
25
26 ## Die Bezirksleitung ##
27
28 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
29 Mitglieder:
30
31 - der Bezirksvorstand;
32 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
33 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
34 -
35 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
36 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
37 erbeten werden.
38
39 47\. Mit beratender Stimme nehmen die Fachreferentinnen und
40 Fachreferenten der Bezirksleitung für Behindertenarbeit,
41 Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.
42
43 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
44 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
45 erbeten werden.
46
47 47\. Mit beratender Stimme nehmenund nach Bedarf weitere
48 Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
49 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
50 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den
51 Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Begründung

Variante B: Beratendes Stimmrecht für Fachreferentinnen und Fachreferenten

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben die Fachreferenten der Fachbereiche und die/der Beauftragte(n) für internationale Arbeit beratende Stimme in den Versammlungen und in den Leitungen.

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