Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 1)"

Version: "Variante C Fachbereiche Bezirk"

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

Die Bezirksleitung

46. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

47. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bezirksversammlung ##
2
3 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
4 stimmberechtigte Mitglieder:
5
6 - der Bezirksvorstand;
7 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
8 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
9 - die Mitglieder der Stammesvorstände;
10 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
11 einzelnen Altersstufen.
12
13 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
14
15 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
16 Bezirksleitung;
17 - zwei Vertreterinnen/ein Mitglied der Diözesanleitung;
18 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des Rechtsträgers;
19 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
20 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
21 Leitung des BDKJ;
22 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
23 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
24 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
25 Siedlungen im Bezirk.
26
27 ## Die Bezirksleitung ##
28
29 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
30 Mitglieder:
31
32 - der Bezirksvorstand;
33 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
34 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
35 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
36 Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale
37 Gerechtigkeit und Ökologie.
38
39 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
40 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
41 erbeten werden.
42
43 47\. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere
44 Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
45 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
46 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den
47 Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Begründung

Variante C: Reduzierung der beratenden Stimmen

Auf allen Ebenen entfällt die beratende Stimme für (soweit vorhanden) den Vorstand der Freunde+Förderer, den Stiftungsvorstand, den Geschäftsführer, den Vertreter des BDKJ, den Vertreter des RdP, die Mitglieder des Rechtsträgers, die hauptberuflichen Mitarbeiter. Die Fachbereiche können weiterhin ihre beratende Stimme einbringen.

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