Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 1)"

Version: "Variante D Fachbereiche Bezirk"

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • die stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung;
  • zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/ regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

Die Bezirksleitung

46. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

47. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bezirksversammlung ##
2
3 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
4 stimmberechtigte Mitglieder:
5
6 - die stimmberechtigten Mitglieder der
7 Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
8 Pfadfinder- und Roverstufe;
9 - die Mitglieder der Stammesvorstände;
10 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
11 einzelnen Altersstufen.
12
13 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
14
15 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
16 Bezirksleitung;
17 - zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
18 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
19 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
20 Leitung des BDKJ;
21 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
22 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
23 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
24 Siedlungen im Bezirk.
25
26 ## Die Bezirksleitung ##
27
28 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
29 Mitglieder:
30
31 - der Bezirksvorstand;
32 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
33 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
34 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
35 Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale
36 Gerechtigkeit und Ökologie.
37
38 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
39 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
40 erbeten werden.
41
42 47\. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere
43 Mitglieder der Stammesvorstände;
44 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
45 einzelnen Altersstufen.
46
47 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
48
49 - dieBezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
50 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
51 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
52 Bezirksleitung;
53 - zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
54 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
55 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
56 Leitung des BDKJ;
57 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
58 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
59 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
60 Siedlungen im Bezirk.
61
62 ## Diean den Arbeitstagungen der Bezirksleitung ##
63
64 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
65 Mitglieder:
66
67 - der Bezirksvorstand;
68 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
69 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
70 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
71 Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale
72 Gerechtigkeit und Ökologie.
73
74 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
75 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
76 erbeten werden.
77
78 47\. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere
79 Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
80 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
81 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den
82 Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.
83
84

Begründung

Variante B: Beratendes Stimmrecht für Fachreferentinnen und Fachreferenten

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben die Fachreferenten der Fachbereiche und die/der Beauftragte(n) für internationale Arbeit beratende Stimme in den Versammlungen und in den Leitungen.

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