Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 1)"

Version: "Variante E Fachbereiche Bezirk"

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Mitglieder der Stammesvorstände;

42. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:

  • die weiteren Mitglieder der Bezirksleitung
  • zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Diözesanleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden Leitung des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/ regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Bezirk.

Die Bezirksleitung

46. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

47. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bezirksversammlung ##
2
3 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
4 stimmberechtigte Mitglieder:
5
6 - der Bezirksvorstand;
7 - die Mitglieder der Stammesvorstände;
8
9 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
10
11 - die weiteren Mitglieder der Bezirksleitung
12 - zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
13 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
14 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
15 Leitung des BDKJ;
16 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
17 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
18 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
19 Siedlungen im Bezirk.
20
21 ## Die Bezirksleitung ##
22
23 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
24 Mitglieder:
25
26 - der Bezirksvorstand;
27 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
28 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
29 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
30 Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale
31 Gerechtigkeit und Ökologie.
32
33 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
34 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
35 erbeten werden.
36
37 47\. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere
38 Mitglieder der Stammesvorstände;
39 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
40 einzelnen Altersstufen.
41
42 42\. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
43
44 - dieBezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
45 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
46 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
47 Bezirksleitung;
48 - zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Rechtsträgers;
49 - ein Mitglied der Diözesanleitung;
50 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der entsprechenden
51 Leitung des BDKJ;
52 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des kommunalen/
53 regionalen Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP);
54 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
55 Siedlungen im Bezirk.
56
57 ## Die Bezirksleitung ##
58
59 46\. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte
60 Mitglieder:
61
62 - der Bezirksvorstand;
63 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
64 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
65 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
66 Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale
67 Gerechtigkeit und Ökologie.
68
69 Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und
70 Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
71 erbeten werden.
72
73 47\. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere
74 Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflingsstufe, der
75 Jungpfadfinderstufe, der Pfadfinderstufe, der Roverstufe
76 sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten an den
77 Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.

Begründung

Variante E: Beratendes Stimmrecht für Stufen

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben die Vorstände der jeweiligen Ebene und der nächstniedrigeren Ebene volles Stimmrecht. Die Stufendelegierten und die Stufenleitungen haben zusätzlich beratende Stimme.

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