Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 2)"
Originalversion
Die Diözesanversammlung
60. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Diözesanvorstand;
- die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
- die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände;
- jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.
61. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung
- die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
- zwei Mitglieder des Rechtsträgers;
- ein Mitglied der Bundesleitung;
- eine Vertreterin/ einen Vertreter des Diözesanvorstandes des BDKJ;
- eine Vertreterin/ einen Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland;
- ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband;
- eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;
- die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Personalfragen über den Diözesanvorstand.
Die Diözesanleitung
65. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: der Diözesanvorstand, die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie sowie die oder der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit. Die kirchliche Beauftragung für Diözesankuratinnen und Diözesankuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.
66. Mit beratender Stimme nehmen die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe, Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe, Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung teil.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | ## Die Diözesanversammlung ## |
2 | 60\. Zur Diözesanversammlung gehören folgende |
3 | stimmberechtigte Mitglieder: |
4 | |
5 | - der Diözesanvorstand; |
6 | - die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, |
7 | Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; |
8 | - die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der |
9 | Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die |
10 | Mitglieder der Stammesvorstände; |
11 | - jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der |
12 | einzelnen Altersstufen. |
13 | |
14 | 61\. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung: |
15 | |
16 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
17 | Diözesanleitung |
18 | - die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit |
19 | - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der |
20 | Fachreferate |
21 | - zwei Mitglieder des Rechtsträgers; |
22 | - ein Mitglied der Bundesleitung; |
23 | - eine Vertreterin/ einen Vertreter des Diözesanvorstandes |
24 | des BDKJ; |
25 | - eine Vertreterin/ einen Vertreter des Ring deutscher |
26 | Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland; |
27 | - ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im |
28 | Diözesanverband; |
29 | - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten |
30 | Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der |
31 | Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert; |
32 | - die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche |
33 | Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und |
34 | Referenten der Diözesanleitung. |
35 | |
36 | Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen |
37 | und Mitarbeiter bei Personalfragen über den |
38 | Diözesanvorstand. |
39 | |
40 | ## Die Diözesanleitung ## |
41 | 65\. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte |
42 | Mitglieder: |
43 | der Diözesanvorstand, |
44 | die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, |
45 | Pfadfinder- und Roverstufe; |
46 | die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung |
47 | für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und |
48 | Ökologie sowie die oder der Diözesanbeauftragte für |
49 | Internationale Arbeit. |
50 | Die kirchliche Beauftragung für Diözesankuratinnen und |
51 | Diözesankuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof |
52 | erbeten werden. |
53 | |
54 | 66\. Mit beratender Stimme nehmen die hauptberufliche |
55 | Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und |
56 | die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der |
57 | Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der |
58 | Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe, |
59 | Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe, Roverstufe sowie |
60 | weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
61 | Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung |
62 | teil. |
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