Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 2)"

Originalversion

Die Diözesanversammlung

60. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Diözesanvorstand;
  • die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.

61. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung
  • die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • zwei Mitglieder des Rechtsträgers;
  • ein Mitglied der Bundesleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des Diözesanvorstandes des BDKJ;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland;
  • ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;
  • die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung.

Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Personalfragen über den Diözesanvorstand.

Die Diözesanleitung

65. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: der Diözesanvorstand, die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie sowie die oder der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit. Die kirchliche Beauftragung für Diözesankuratinnen und Diözesankuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

66. Mit beratender Stimme nehmen die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe, Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe, Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung teil.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Diözesanversammlung ##
2 60\. Zur Diözesanversammlung gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - der Diözesanvorstand;
6 - die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-,
7 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
8 - die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der
9 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die
10 Mitglieder der Stammesvorstände;
11 - jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der
12 einzelnen Altersstufen.
13
14 61\. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
15
16 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
17 Diözesanleitung
18 - die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
19 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
20 Fachreferate
21 - zwei Mitglieder des Rechtsträgers;
22 - ein Mitglied der Bundesleitung;
23 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des Diözesanvorstandes
24 des BDKJ;
25 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des Ring deutscher
26 Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland;
27 - ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im
28 Diözesanverband;
29 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
30 Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der
31 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;
32 - die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche
33 Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und
34 Referenten der Diözesanleitung.
35
36 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
37 und Mitarbeiter bei Personalfragen über den
38 Diözesanvorstand.
39
40 ## Die Diözesanleitung ##
41 65\. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte
42 Mitglieder:
43 der Diözesanvorstand,
44 die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
45 Pfadfinder- und Roverstufe;
46 die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung
47 für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und
48 Ökologie sowie die oder der Diözesanbeauftragte für
49 Internationale Arbeit.
50 Die kirchliche Beauftragung für Diözesankuratinnen und
51 Diözesankuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
52 erbeten werden.
53
54 66\. Mit beratender Stimme nehmen die hauptberufliche
55 Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und
56 die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
57 Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der
58 Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe,
59 Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe, Roverstufe sowie
60 weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
61 Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung
62 teil.

Begründung

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.