Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 2)"

Version: "Variante C Fachbereiche Diözese"

Die Diözesanversammlung

60. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Diözesanvorstand;
  • die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.

61. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung
  • die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • ein Mitglied der Bundesleitung;
  • eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;

Die Diözesanleitung

65. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: der Diözesanvorstand, die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie sowie die oder der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit. Die kirchliche Beauftragung für Diözesankuratinnen und Diözesankuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.

66. Mit beratender Stimme nehmen die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe, Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe, Roverstufe sowie weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung teil.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Diözesanversammlung ##
2 60\. Zur Diözesanversammlung gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - der Diözesanvorstand;
6 - die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-,
7 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
8 - die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der
9 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die
10 Mitglieder der Stammesvorstände;
11 - jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der
12 einzelnen Altersstufen.
13
14 61\. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
15
16 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
17 Diözesanleitung
18 - die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
19 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
20 Fachreferate
21 - zweiein Mitglied der Bundesleitung;
22 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
23 Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der
24 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;
25
26 ## Die Diözesanleitung ##
27 65\. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte
28 Mitglieder:
29 der Diözesanvorstand,
30 die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-,
31 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
32 die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
33 Diözesanleitung für Behindertenarbeit, Internationale
34 Gerechtigkeit und Ökologie sowie die oder der
35 Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit.
36 Die kirchliche Beauftragung für Diözesankuratinnen und
37 Diözesankuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
38 erbeten werden.
39
40 66\. Mit beratender Stimme nehmen die hauptberufliche
41 Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und
42 die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
43 Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder des
44 Rechtsträgers;
45 - ein Mitglied der Bundesleitung;
46 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des Diözesanvorstandes
47 des BDKJ;
48 - eine Vertreterin/ einen Vertreter des Ring deutscher
49 Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland;
50 - ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im
51 Diözesanverband;
52 - eine Vertreterin/ einen Vertreter der anerkannten
53 Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich der
54 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert;
55 - die hauptberufliche Geschäftsführerin/ der
56 hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen
57 Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung.
58
59 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
60 und Mitarbeiter bei Personalfragen überder
61 Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe,
62 Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe, Roverstufe sowie
63 weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
64 Diözesanleitung an den Diözesanvorstand.
65
66 ## Die Diözesanleitung ##
67 65\. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte
68 Mitglieder:
69 der Diözesanvorstand,
70 die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-,
71 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
72 die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
73 Diözesanleitung für Behindertenarbeit, Internationale
74 Gerechtigkeit und Ökologie sowie die oder der
75 Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit.
76 Die kirchliche Beauftragung für Diözesankuratinnen und
77 Diözesankuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof
78 erbeten werden.
79
80 66\. Mit beratender Stimme nehmen die hauptberufliche
81 Geschäftsführerin/ der hauptberufliche Geschäftsführer und
82 die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
83 Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der
84 Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe,
85 Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe, Roverstufe sowie
86 weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
87 Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung
88 teil.

Begründung

Variante C: Reduzierung der beratenden Stimmen

Auf allen Ebenen entfällt die beratende Stimme für (soweit vorhanden) den Vorstand der Freunde+Förderer, den Stiftungsvorstand, den Geschäftsführer, den Vertreter des BDKJ, den Vertreter des RdP, die Mitglieder des Rechtsträgers, die hauptberuflichen Mitarbeiter. Die Fachbereiche können weiterhin ihre beratende Stimme einbringen.

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