Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 3)"
Originalversion
Die Bundesversammlung
81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bundesvorstand;
- die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
- die Mitglieder der Diözesanvorstände;
- jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.
82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
- die Beauftragten für Internationales;
- die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
- die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
- die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
- die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
- die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. - Bundesverband”;
- die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
- und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
- und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.
Die Bundesleitung
86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bundesvorstand;
- die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
- die Beauftragten für Internationales und
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.
Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.
87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
- die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
- die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
- weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
- die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | ## Die Bundesversammlung ## |
2 | 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte |
3 | Mitglieder: |
4 | |
5 | - der Bundesvorstand; |
6 | - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, |
7 | Pfadfinder- und Roverstufe; |
8 | - die Mitglieder der Diözesanvorstände; |
9 | - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der |
10 | einzelnen Altersstufen. |
11 | |
12 | 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung: |
13 | |
14 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
15 | Bundesleitung; |
16 | - die Beauftragten für Internationales; |
17 | - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer; |
18 | - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der |
19 | Fachreferate |
20 | - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der |
21 | Bundesleitung; |
22 | - die Redakteurinnen und Redakteure der |
23 | Verbandszeitschriften; |
24 | - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.; |
25 | - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche |
26 | Pfadfinderschaft Sankt Georg”; |
27 | - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG |
28 | e.V. - Bundesverband”; |
29 | - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt |
30 | Sankt Georg; |
31 | - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands |
32 | BDKJ; |
33 | - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher |
34 | Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland. |
35 | |
36 | Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen |
37 | und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei |
38 | Personalfragen über den Bundesvorstand. |
39 | |
40 | ## Die Bundesleitung ## |
41 | 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte |
42 | Mitglieder: |
43 | |
44 | - der Bundesvorstand; |
45 | - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, |
46 | Pfadfinder- und Roverstufe |
47 | - die Beauftragten für Internationales und |
48 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung |
49 | für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und |
50 | Ökologie. |
51 | |
52 | Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und |
53 | Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin |
54 | oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof |
55 | erteilt. |
56 | |
57 | 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an: |
58 | |
59 | - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer; |
60 | - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der |
61 | Bundesleitung; |
62 | - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
63 | Bundesleitung; |
64 | - die Redakteurinnen und Redakteure der |
65 | Verbandszeitschriften. |
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