Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 3)"

Originalversion

Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Beauftragten für Internationales;
  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. - Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.

87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:

  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bundesversammlung ##
2 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte
3 Mitglieder:
4
5 - der Bundesvorstand;
6 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
7 Pfadfinder- und Roverstufe;
8 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
9 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
10 einzelnen Altersstufen.
11
12 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
13
14 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
15 Bundesleitung;
16 - die Beauftragten für Internationales;
17 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
18 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
19 Fachreferate
20 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
21 Bundesleitung;
22 - die Redakteurinnen und Redakteure der
23 Verbandszeitschriften;
24 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
25 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
26 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
27 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG
28 e.V. - Bundesverband”;
29 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
30 Sankt Georg;
31 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
32 BDKJ;
33 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
34 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
35
36 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
37 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
38 Personalfragen über den Bundesvorstand.
39
40 ## Die Bundesleitung ##
41 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
42 Mitglieder:
43
44 - der Bundesvorstand;
45 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
46 Pfadfinder- und Roverstufe
47 - die Beauftragten für Internationales und
48 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung
49 für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und
50 Ökologie.
51
52 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
53 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
54 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
55 erteilt.
56
57 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
58
59 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
60 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
61 Bundesleitung;
62 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
63 Bundesleitung;
64 - die Redakteurinnen und Redakteure der
65 Verbandszeitschriften.

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