Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 3)"

Version: "Variante A Fachbereiche Bund"

Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • die Bundesleitung;
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate.

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. - Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.

87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:

  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bundesversammlung ##
2 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - die Bundesleitung;
6 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
7 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
8 einzelnen Altersstufen;
9 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
10 Fachreferate.
11
12 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
13
14 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
15 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
16 Bundesleitung;
17 - die Redakteurinnen und Redakteure der
18 Verbandszeitschriften;
19 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
20 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
21 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
22 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
23 DPSG e.V. - Bundesverband”;
24 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
25 Sankt Georg;
26 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
27 BDKJ;
28 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
29 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
30
31 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
32 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
33 Personalfragen über den Bundesvorstand.
34
35 ## Die Bundesleitung ##
36 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
37 Mitglieder:
38
39 - der Bundesvorstand;
40 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
41 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
42 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
43 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
44 einzelnen Altersstufen.
45
46 82\. MitRoverstufe
47 - die Beauftragten für Internationales und
48 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
49 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
50 Gerechtigkeit und Ökologie.
51
52 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
53 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
54 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
55 erteilt.
56
57 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme
58 gehören zur Bundesversammlung:
59
60 - diean:
61
62 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
63 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
64 Bundesleitung;
65 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
66 Bundesleitung;
67 - die Beauftragten für Internationales;
68 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
69 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
70 Fachreferate
71 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
72 Bundesleitung;
73 - die Redakteurinnen und Redakteure der
74 Verbandszeitschriften;
75 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
76 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
77 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
78 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
79 DPSG e.V. - Bundesverband”;
80 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
81 Sankt Georg;
82 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
83 BDKJ;
84 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
85 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
86
87 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
88 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
89 Personalfragen über den Bundesvorstand.
90
91 ## Die Bundesleitung ##
92 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
93 Mitglieder:
94
95 - der Bundesvorstand;
96 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
97 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
98 - die Beauftragten für Internationales und
99 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
100 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
101 Gerechtigkeit und Ökologie.
102
103 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
104 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
105 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
106 erteilt.
107
108 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
109
110 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
111 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
112 Bundesleitung;
113 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
114 Bundesleitung;
115 - die Redakteurinnen und Redakteure der
116 Verbandszeitschriften.

Begründung

Variante A: Volles Stimmrecht für Fachreferenten und Fachreferentinnen und Fachbereichsdelegierten

Auf Bezirksebene haben die Fachreferenten und Fachreferentinnen der Fachbereiche volles Stimmrecht in den Versammlungen. Auf Diözesan- und Bundesebene haben die/der Beauftragte(n) für internationale Arbeit, die Fachreferenten der Fachbereiche und die Fachbereichsdelegierten volles Stimmrecht in den Versammlungen.

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