Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 3)"

Version: "Variante B Fachbereiche Bund"

Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Beauftragten für Internationales;
  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. - Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe.

Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.

87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:

  • die Beauftragten für Internationales;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bundesversammlung ##
2 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - der Bundesvorstand;
6 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
7 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
8 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
9 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
10 einzelnen Altersstufen.
11
12 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
13
14 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
15 Bundesleitung;
16 - die Beauftragten für Internationales;
17 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
18 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
19 Fachreferate
20 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
21 Bundesleitung;
22 - die Redakteurinnen und Redakteure der
23 Verbandszeitschriften;
24 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
25 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
26 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
27 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
28 DPSG e.V. - Bundesverband”;
29 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
30 Sankt Georg;
31 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
32 BDKJ;
33 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
34 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
35
36 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
37 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
38 Personalfragen über den Bundesvorstand.
39
40 ## Die Bundesleitung ##
41 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
42 Mitglieder:
43
44 - der Bundesvorstand;
45 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
46 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und RoverstufeRoverstufe.
47
48 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
49 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
50 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
51 erteilt.
52
53 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
54
55 - die Beauftragten für Internationales undInternationales;
56 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
57 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
58 Gerechtigkeit und Ökologie.
59
60 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
61 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
62 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
63 erteilt.
64
65 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
66 Bundesleitung;
67 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
68 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
69 Bundesleitung;
70 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
71 Bundesleitung;
72 - die Redakteurinnen und Redakteure der
73 Verbandszeitschriften.

Begründung

Variante B: Beratendes Stimmrecht für Fachreferentinnen und Fachreferenten

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben die Fachreferenten der Fachbereiche und die/der Beauftragte(n) für internationale Arbeit beratende Stimme in den Versammlungen und in den Leitungen.

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