Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 3)"

Version: "Variante C Fachbereiche Bund"

Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Beauftragten für Internationales;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.

87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:

  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bundesversammlung ##
2 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - der Bundesvorstand;
6 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
7 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
8 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
9 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
10 einzelnen Altersstufen.
11
12 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
13
14 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
15 Bundesleitung;
16 - die Beauftragten für Internationales;
17 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
18 Fachreferate
19
20 ## Die Bundesleitung ##
21 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
22 Mitglieder:
23
24 - der Bundesvorstand;
25 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
26 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
27 - die Beauftragten für Internationales und
28 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
29 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
30 Gerechtigkeit und Ökologie.
31
32 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
33 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
34 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
35 erteilt.
36
37 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
38
39 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
40 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
41 Fachreferate
42 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
43 Bundesleitung;
44 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
45 Bundesleitung;
46 - die Redakteurinnen und Redakteure der
47 Verbandszeitschriften;
48 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
49 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
50 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
51 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
52 DPSG e.V. - Bundesverband”;
53 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
54 Sankt Georg;
55 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
56 BDKJ;
57 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
58 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
59
60 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
61 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
62 Personalfragen über den Bundesvorstand.
63
64 ## Die Bundesleitung ##
65 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
66 Mitglieder:
67
68 - der Bundesvorstand;
69 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
70 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
71 - die Beauftragten für Internationales und
72 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
73 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
74 Gerechtigkeit und Ökologie.
75
76 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
77 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
78 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
79 erteilt.
80
81 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
82
83 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
84 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
85 Bundesleitung;
86 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
87 Bundesleitung;
88 - die Redakteurinnen und Redakteure der
89 Verbandszeitschriften.

Begründung

Variante C: Reduzierung der beratenden Stimmen

Auf allen Ebenen entfällt die beratende Stimme für (soweit vorhanden) den Vorstand der Freunde+Förderer, den Stiftungsvorstand, den Geschäftsführer, den Vertreter des BDKJ, den Vertreter des RdP, die Mitglieder des Rechtsträgers, die hauptberuflichen Mitarbeiter. Die Fachbereiche können weiterhin ihre beratende Stimme einbringen.

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