Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 3)"

Version: "Variante D Fachbereiche Bund"

Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • die stimmberechtigten Mitglieder der Bundesleitung;
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die weiteren Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. - Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.

87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:

  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bundesversammlung ##
2 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - die stimmberechtigten Mitglieder der Bundesleitung;
6 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
7 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
8 einzelnen Altersstufen.
9
10 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
11
12 - die weiteren Fachreferentinnen und Fachreferenten der
13 Bundesleitung;
14 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
15 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
16 Fachreferate
17 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
18 Bundesleitung;
19 - die Redakteurinnen und Redakteure der
20 Verbandszeitschriften;
21 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
22 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
23 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
24 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
25 DPSG e.V. - Bundesverband”;
26 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
27 Sankt Georg;
28 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
29 BDKJ;
30 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
31 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
32
33 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
34 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
35 Personalfragen über den Bundesvorstand.
36
37 ## Die Bundesleitung ##
38 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
39 Mitglieder:
40
41 - der Bundesvorstand;
42 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
43 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
44 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
45 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
46 einzelnen Altersstufen.
47
48 82\. MitRoverstufe
49 - die Beauftragten für Internationales und
50 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
51 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
52 Gerechtigkeit und Ökologie.
53
54 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
55 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
56 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
57 erteilt.
58
59 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme
60 gehören zur Bundesversammlung:
61
62 - diean:
63
64 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
65 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
66 Bundesleitung;
67 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
68 Bundesleitung;
69 - die Beauftragten für Internationales;
70 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
71 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
72 Fachreferate
73 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
74 Bundesleitung;
75 - die Redakteurinnen und Redakteure der
76 Verbandszeitschriften;
77 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
78 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
79 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
80 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
81 DPSG e.V. - Bundesverband”;
82 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
83 Sankt Georg;
84 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
85 BDKJ;
86 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
87 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
88
89 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
90 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
91 Personalfragen über den Bundesvorstand.
92
93 ## Die Bundesleitung ##
94 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
95 Mitglieder:
96
97 - der Bundesvorstand;
98 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
99 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
100 - die Beauftragten für Internationales und
101 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
102 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
103 Gerechtigkeit und Ökologie.
104
105 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
106 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
107 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
108 erteilt.
109
110 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
111
112 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
113 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
114 Bundesleitung;
115 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
116 Bundesleitung;
117 - die Redakteurinnen und Redakteure der
118 Verbandszeitschriften.

Begründung

Variante D: Volles Stimmrecht aller Leitungen

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben alle stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Leitung auch auf den Versammlungen Stimmrecht.

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