Vorgeschlagene Änderungen für "Stimmrecht der Fachbereiche (Abschnitt 3)"

Version: "Variante E Fachbereiche Bund"

Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände;

82. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:

  • die weiteren Mitglieder der Bundesleitung;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.
  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
  • die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der DPSG e.V. - Bundesverband”;
  • die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ;
  • und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.

Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.

87. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:

  • die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
  • die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Bundesleitung;
  • weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung;
  • die Redakteurinnen und Redakteure der Verbandszeitschriften.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bundesversammlung ##
2 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - der Bundesvorstand;
6 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
7
8 82\. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
9
10 - die weiteren Mitglieder der Bundesleitung;
11 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
12 einzelnen Altersstufen.
13 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
14 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
15 Fachreferate
16 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
17 Bundesleitung;
18 - die Redakteurinnen und Redakteure der
19 Verbandszeitschriften;
20 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
21 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
22 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
23 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
24 DPSG e.V. - Bundesverband”;
25 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
26 Sankt Georg;
27 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
28 BDKJ;
29 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
30 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
31
32 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
33 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
34 Personalfragen über den Bundesvorstand.
35
36 ## Die Bundesleitung ##
37 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
38 Mitglieder:
39
40 - der Bundesvorstand;
41 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
42 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
43 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
44 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
45 einzelnen Altersstufen.
46
47 82\. MitRoverstufe
48 - die Beauftragten für Internationales und
49 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
50 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
51 Gerechtigkeit und Ökologie.
52
53 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
54 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
55 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
56 erteilt.
57
58 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme
59 gehören zur Bundesversammlung:
60
61 - diean:
62
63 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
64 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
65 Bundesleitung;
66 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
67 Bundesleitung;
68 - die Beauftragten für Internationales;
69 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
70 - jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der
71 Fachreferate
72 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
73 Bundesleitung;
74 - die Redakteurinnen und Redakteure der
75 Verbandszeitschriften;
76 - die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
77 - zwei Mitglieder des Vorstands der „Stiftung Deutsche
78 Pfadfinderschaft Sankt Georg”;
79 - die und der Vorsitzende des „Freunde und Förderer der
80 DPSG e.V. - Bundesverband”;
81 - die Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter im Bundesamt
82 Sankt Georg;
83 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bundesvorstands
84 BDKJ;
85 - und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ring deutscher
86 Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland.
87
88 Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
89 und Mitarbeiter des Bundesamt Sankt Georg e.V. bei
90 Personalfragen über den Bundesvorstand.
91
92 ## Die Bundesleitung ##
93 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
94 Mitglieder:
95
96 - der Bundesvorstand;
97 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
98 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
99 - die Beauftragten für Internationales und
100 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
101 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
102 Gerechtigkeit und Ökologie.
103
104 Die kirchliche Beauftragung für Bundeskuratinnen und
105 Bundeskuraten einer Altersstufe wird von der Bundeskuratin
106 oder vom Bundeskuraten in Rücksprache mit dem Jugendbischof
107 erteilt.
108
109 87\. Der Bundesleitung gehören mit beratender Stimme an:
110
111 - die Bundesgeschäftsführerin/ der Bundesgeschäftsführer;
112 - die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der
113 Bundesleitung;
114 - weitere Fachreferentinnen und Fachreferenten der
115 Bundesleitung;
116 - die Redakteurinnen und Redakteure der
117 Verbandszeitschriften.

Begründung

Variante E: Beratendes Stimmrecht für Stufen

Auf Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene haben die Vorstände der jeweiligen Ebene und der nächstniedrigeren Ebene volles Stimmrecht. Die Stufendelegierten und die Stufenleitungen haben zusätzlich beratende Stimme

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