Verortung der Ausbildung

Bisherige Situation

Alle Entscheidungen im Bereich Ausbildung liegen bisher in Verantwortung der Leitungen der entsprechenden Ebenen (Bezirks-, Diözesan-, und Bundesebene - vgl. Ziffer 49,68,89). Die Ausbildung von stufenspezifischer Ausbildung liegt dabei zusätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Stufenkonferenzen (§57,75, 95). Nach der Satzung ist kein Referentenamt für Ausbildung vorgesehen, da dies als Querschnittsthema in Verantwortung von Leitungen und Vorständen insgesamt liegt.

Kritikpunkte

  1. Die Durchführung und Konzeptionierung der Ausbildungsveranstaltungen ist eine umfassende Aufgabe, für die in den Bezirken und Diözesen zum Teil bereits eigene Arbeitskreise und Referent/innen berufen sind. Diese sind nach Satzung als „weitere Referenten“ (§) einzustufen, die kein Stimmrecht in den Leitungen und Versammlungen haben.

  2. Es gibt keine eigene, beschlussfassende Konferenz, die über Ausbildungsthemen entscheiden kann und Ausbildungsreferentinnen und –referenten vernetzt. Die Ausbildungstagung auf Bundesebene hat nur beratenden Charakter. Auch die Versammlungen auf allen Ebenen haben keine Entscheidungsbefugnisse. Die Durchführenden sehen für sich damit wenig Möglichkeiten, auf Entscheidungen rund um das Modulkonzept Einfluss zu nehmen.

Lösungsansätze

Bei diesem Thema wurde diskutiert, die Verantwortung für die Modulausbildung von den anderen Bereichen zu trennen und bspw. in den Versammlungen oder in eigenen Fachkonferenzen zu verorten:

Variante A: Eigener Fachbereich Ausbildung

Denkbar ist, daraus einen eigenen Fachbereich zu machen, der mit Delegierten und Konferenzen auf den entsprechenden Ebenen ausgestattet ist - damit können dann auch eigene Fachreferentinnen und -referenten berufen werden.

Variante B: Verantwortung für Ausbildung in Bundesversammlung

Für die Verantwortung der Konzeptionierung von Ausbildung ist denkbar, die Verantwortung dafür Ausbildung komplett statt in die Bundesleitung zukünftig in die Bundesversammlung zu geben.

Variante C: Verantwortung für Modulausbildung in Bundesversammlung

Auch hier könnte aber unterschieden werden: nur die Verantwortung für die Modulausbildung wird in die Bundesversammlung gegeben, die Verantwortung für alle anderen Bereiche von Ausbildung verbleibt in der Bundesleitung.

Zum Lesen und Vergleichen gibt es die verschiedenen Varianten auch als PDF zum Herunterladen


Ab hier seht Ihr den bisherigen Satzungstext und könnt dann auf rechten Seite die verschiedenen Änderungsvorschläge aufrufen und kommentieren, sowie weitere Vorschläge hinzufügen.

Die Bezirksleitung

46. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

[…]

Die Diözesanleitung

65. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Diözesanvorstand,
  • die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie sowie
  • die oder der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit.

[…]

Die Diözesan- und Fachkonferenzen

72. Im Diözesanverband sind folgende Konferenzen einzurichten:

  • die Diözesankonferenz der Wölflingsstufe;
  • die Diözesankonferenz der Jungpfadfinderstufe;
  • die Diözesankonferenz der Pfadfinderstufe;
  • die Diözesankonferenz der Roverstufe.

Darüber hinaus kann der Diözesanverband folgende Konferenzen einrichten:

  • die Fachkonferenz für Behindertenarbeit;
  • die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit;
  • die Fachkonferenz Ökologie.

Die Bundesversammlung

[...]

85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

89. Die Bundesleitung hat folgende Aufgaben:

  • die Beratung des Bundesvorstandes;
  • die Vorbereitung der Bundesversammlung und der Bundeskonferenzen;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Studien- und Arbeitstagungen;
  • die Beratung und Beschlussfassung des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
  • die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Bundesunternehmungen;
  • die Beratung über Methoden und Inhalte pfadfinderischer Jugendarbeit.

[...]

Die Bundes- und Fachkonferenzen

93. Es sind folgende Konferenzen einzurichten:

  • die Bundeskonferenz der Wölflingsstufe;
  • die Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe;
  • die Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe;
  • die Bundeskonferenz der Roverstufe;
  • die Fachkonferenz für Behindertenarbeit;
  • die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit;
  • die Fachkonferenz Ökologie.
  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.