Vorgeschlagene Änderungen für "Verortung der Ausbildung (Abschnitt 2)"
Originalversion
Die Bundesversammlung
[...]
85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:
- Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
- die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
- die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.
Die Bundesleitung
86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bundesvorstand;
- die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
- die Beauftragten für Internationales und
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.
89. Die Bundesleitung hat folgende Aufgaben:
- die Beratung des Bundesvorstandes;
- die Vorbereitung der Bundesversammlung und der Bundeskonferenzen;
- die Vorbereitung und Durchführung von Studien- und Arbeitstagungen;
- die Beratung und Beschlussfassung des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
- die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
- die Vorbereitung und Durchführung von Bundesunternehmungen;
- die Beratung über Methoden und Inhalte pfadfinderischer Jugendarbeit.
[...]
Die Bundes- und Fachkonferenzen
93. Es sind folgende Konferenzen einzurichten:
- die Bundeskonferenz der Wölflingsstufe;
- die Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe;
- die Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe;
- die Bundeskonferenz der Roverstufe;
- die Fachkonferenz für Behindertenarbeit;
- die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit;
- die Fachkonferenz Ökologie.
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | ## Die Bundesversammlung ## |
| 2 | |
| 3 | [...] |
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| 5 | 85\. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben: |
| 6 | |
| 7 | - Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des |
| 8 | Verbandes; |
| 9 | - die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes; |
| 10 | - die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.; |
| 11 | - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung |
| 12 | und die Entlastung des Bundesvorstandes; |
| 13 | - die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und |
| 14 | Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.; |
| 15 | - die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und |
| 16 | über die Verwendungsbereiche; |
| 17 | - die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten |
| 18 | des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten |
| 19 | Beschlussgremiums erfordern. |
| 20 | |
| 21 | ## Die Bundesleitung ## |
| 22 | 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte |
| 23 | Mitglieder: |
| 24 | |
| 25 | - der Bundesvorstand; |
| 26 | - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, |
| 27 | Pfadfinder- und Roverstufe; |
| 28 | - die Beauftragten für Internationales und |
| 29 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung |
| 30 | für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und |
| 31 | Ökologie. |
| 32 | |
| 33 | 89\. Die Bundesleitung hat folgende Aufgaben: |
| 34 | |
| 35 | - die Beratung des Bundesvorstandes; |
| 36 | - die Vorbereitung der Bundesversammlung und der |
| 37 | Bundeskonferenzen; |
| 38 | - die Vorbereitung und Durchführung von Studien- und |
| 39 | Arbeitstagungen; |
| 40 | - die Beratung und Beschlussfassung des Gesamtverbandlichen |
| 41 | Ausbildungskonzeptes; |
| 42 | - die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des |
| 43 | Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes; |
| 44 | - die Vorbereitung und Durchführung von |
| 45 | Bundesunternehmungen; |
| 46 | - die Beratung über Methoden und Inhalte pfadfinderischer |
| 47 | Jugendarbeit. |
| 48 | |
| 49 | [...] |
| 50 | |
| 51 | ## Die Bundes- und Fachkonferenzen ## |
| 52 | 93\. Es sind folgende Konferenzen einzurichten: |
| 53 | |
| 54 | - die Bundeskonferenz der Wölflingsstufe; |
| 55 | - die Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe; |
| 56 | - die Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe; |
| 57 | - die Bundeskonferenz der Roverstufe; |
| 58 | - die Fachkonferenz für Behindertenarbeit; |
| 59 | - die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit; |
| 60 | - die Fachkonferenz Ökologie. |
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