Vorgeschlagene Änderungen für "Verortung der Ausbildung (Abschnitt 2)"
Version: "Variante C Ausbildung Bund"
Die Bundesversammlung
[...]
85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:
- Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
- die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
- die Beratung und Beschlussfassung zur Konzeption und den Inhalten der Modulausbildung;
- die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.
Die Bundesleitung
86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bundesvorstand;
- die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
- die Beauftragten für Internationales und
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.
89. Die Bundesleitung hat folgende Aufgaben:
- die Beratung des Bundesvorstandes;
- die Vorbereitung der Bundesversammlung und der Bundeskonferenzen;
- die Vorbereitung und Durchführung von Studien- und Arbeitstagungen;
- die Beratung und Beschlussfassung das Rahmenkonzept des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
- die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
- die Vorbereitung und Durchführung von Bundesunternehmungen;
- die Beratung über Methoden und Inhalte pfadfinderischer Jugendarbeit.
[...]
Die Bundes- und Fachkonferenzen
93. Es sind folgende Konferenzen einzurichten:
- die Bundeskonferenz der Wölflingsstufe;
- die Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe;
- die Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe;
- die Bundeskonferenz der Roverstufe;
- die Fachkonferenz für Behindertenarbeit;
- die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit;
- die Fachkonferenz Ökologie.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | ## Die Bundesversammlung ## |
2 | |
3 | [...] |
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5 | 85\. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben: |
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7 | - Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des |
8 | Verbandes; |
9 | - die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes; |
10 | - die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.; |
11 | - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung |
12 | und die Entlastung des Bundesvorstandes; |
13 | - die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und |
14 | Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.; |
15 | - die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und |
16 | über die Verwendungsbereiche; |
17 | - die Beratung und Beschlussfassung zur Konzeption und den |
18 | Inhalten der Modulausbildung; |
19 | - die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten |
20 | des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten |
21 | Beschlussgremiums erfordern. |
22 | |
23 | ## Die Bundesleitung ## |
24 | 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte |
25 | Mitglieder: |
26 | |
27 | - der Bundesvorstand; |
28 | - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, |
29 | Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; |
30 | - die Beauftragten für Internationales und |
31 | - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der |
32 | Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale |
33 | Gerechtigkeit und Ökologie. |
34 | |
35 | 89\. Die Bundesleitung hat folgende Aufgaben: |
36 | |
37 | - die Beratung des Bundesvorstandes; |
38 | - die Vorbereitung der Bundesversammlung und der |
39 | Bundeskonferenzen; |
40 | - die Vorbereitung und Durchführung von Studien- und |
41 | Arbeitstagungen; |
42 | - die Beratung und Beschlussfassung das Rahmenkonzept des |
43 | Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes; |
44 | - die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des |
45 | Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes; |
46 | - die Vorbereitung und Durchführung von |
47 | Bundesunternehmungen; |
48 | - die Beratung über Methoden und Inhalte pfadfinderischer |
49 | Jugendarbeit. |
50 | |
51 | [...] |
52 | |
53 | ## Die Bundes- und Fachkonferenzen ## |
54 | 93\. Es sind folgende Konferenzen einzurichten: |
55 | |
56 | - die Bundeskonferenz der Wölflingsstufe; |
57 | - die Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe; |
58 | - die Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe; |
59 | - die Bundeskonferenz der Roverstufe; |
60 | - die Fachkonferenz für Behindertenarbeit; |
61 | - die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit; |
62 | - die Fachkonferenz Ökologie. |
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Begründung
Variante C: Verantwortung für Modulausbildung in Bundesversammlung
Auch hier könnte aber unterschieden werden: nur die Verantwortung für die Modulausbildung wird in die Bundesversammlung gegeben, die Verantwortung für alle anderen Bereiche von Ausbildung verbleibt in der Bundesleitung.