Vorgeschlagene Änderungen für "Verortung der Ausbildung (Abschnitt 2)"

Version: "Variante C Ausbildung Bund"

Die Bundesversammlung

[...]

85. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Beschlussfassung zur Konzeption und den Inhalten der Modulausbildung;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.

Die Bundesleitung

86. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • die Beauftragten für Internationales und
  • die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.

89. Die Bundesleitung hat folgende Aufgaben:

  • die Beratung des Bundesvorstandes;
  • die Vorbereitung der Bundesversammlung und der Bundeskonferenzen;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Studien- und Arbeitstagungen;
  • die Beratung und Beschlussfassung das Rahmenkonzept des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
  • die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Bundesunternehmungen;
  • die Beratung über Methoden und Inhalte pfadfinderischer Jugendarbeit.

[...]

Die Bundes- und Fachkonferenzen

93. Es sind folgende Konferenzen einzurichten:

  • die Bundeskonferenz der Wölflingsstufe;
  • die Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe;
  • die Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe;
  • die Bundeskonferenz der Roverstufe;
  • die Fachkonferenz für Behindertenarbeit;
  • die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit;
  • die Fachkonferenz Ökologie.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die Bundesversammlung ##
2
3 [...]
4
5 85\. Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben:
6
7 - Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des
8 Verbandes;
9 - die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
10 - die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
11 - die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung
12 und die Entlastung des Bundesvorstandes;
13 - die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und
14 Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
15 - die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und
16 über die Verwendungsbereiche;
17 - die Beratung und Beschlussfassung zur Konzeption und den
18 Inhalten der Modulausbildung;
19 - die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten
20 des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten
21 Beschlussgremiums erfordern.
22
23 ## Die Bundesleitung ##
24 86\. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte
25 Mitglieder:
26
27 - der Bundesvorstand;
28 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
29 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
30 - die Beauftragten für Internationales und
31 - die Fachreferentinnen und Fachreferenten der
32 Bundesleitung für Behindertenarbeit, Internationale
33 Gerechtigkeit und Ökologie.
34
35 89\. Die Bundesleitung hat folgende Aufgaben:
36
37 - die Beratung des Bundesvorstandes;
38 - die Vorbereitung der Bundesversammlung und der
39 Bundeskonferenzen;
40 - die Vorbereitung und Durchführung von Studien- und
41 Arbeitstagungen;
42 - die Beratung und Beschlussfassung das Rahmenkonzept des
43 Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
44 - die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des
45 Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
46 - die Vorbereitung und Durchführung von
47 Bundesunternehmungen;
48 - die Beratung über Methoden und Inhalte pfadfinderischer
49 Jugendarbeit.
50
51 [...]
52
53 ## Die Bundes- und Fachkonferenzen ##
54 93\. Es sind folgende Konferenzen einzurichten:
55
56 - die Bundeskonferenz der Wölflingsstufe;
57 - die Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe;
58 - die Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe;
59 - die Bundeskonferenz der Roverstufe;
60 - die Fachkonferenz für Behindertenarbeit;
61 - die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit;
62 - die Fachkonferenz Ökologie.

Begründung

Variante C: Verantwortung für Modulausbildung in Bundesversammlung

Auch hier könnte aber unterschieden werden: nur die Verantwortung für die Modulausbildung wird in die Bundesversammlung gegeben, die Verantwortung für alle anderen Bereiche von Ausbildung verbleibt in der Bundesleitung.

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