Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände (Abschnitt 2) – Version: "Variante C Vertretungsmöglichkeiten 2"
(2) Ist ein Vorstandsamt vakant, kann dessen Stimmrecht durch die Versammlung delegiert werden, die für die Wahl des Vorstandsmitglieds zuständig ist.
Die Delegation erfolgt auf Antrag eines Versammlungsmitgliedes.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.