• Achim Köhler Verifiziert
    +2

    Die Varianten B und C bestechen dadurch, dass die Vertretenden ein Mandat hätten. Variante A bietet aber die höchste Flexibilität. Die Frage nach der Legitimität der Delegation ist natürlich wichtig, daher wäre auch das Mandat zu bevorzugen (B und C). Allerdings hemmt die Variante C eine situative Handhabbarkeit in der Zeit zwischen den Versammlungen und macht das ganze sehr starr und ist daher wenig praktikabel. Daher finde ich Variante B durchaus die beste Lösung.

    • Alexander Riedel Verifiziert
      +3

      Ich halte Var. A für zu offen, so ganz ohne Delegation. Nach Var. B könnte man sich sicherer sein, dass nicht nur ein Mandat besteht, sondern der Vertreter auch im Bilde ist.

      Ich halte es allerdings für wichtig zu überlegen welche Aufgaben delegiert werden können und welche beim gewählten Vorstandsmitgleide allein verbleiben sollten.