Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände

Bisherige Situation

Ist ein Vorstandsmitglied zu einer Versammlung verhindert, so ist es bisher nicht vorgesehen, dass das Stimmrecht delegiert werden kann. Alle anderen stimmberechtigten Mitglieder einer Versammlung (Leitungsmitglieder, Delegierte) können dagegen ihr Stimmrecht delegieren. Diese Unterscheidung folgt dem Gedanken, dass Vorstände durch eine Versammlung mandatiert werden und dies persönlich erfolgt. Leitungen (z.B. Diözesanleitungsmitglieder) werden jedoch vom Vorstand nach Votierung berufen. Damit ist eine Weitergabe des Mandats zulässig.

Kritikpunkte

Da Vorstände sich in Versammlungen nicht vertreten lassen können, gibt es immer wieder die Situation, dass Versammlungen nicht beschlussfähig sind. Weiter wurde in den Diskussionen rund um dieses Thema deutlich, dass die Aufgabenfülle von Vorstandsämtern sehr hoch ist. Einige Aufgaben auch bewusst delegieren zu können, wird als eine Möglichkeit, Ämter wieder attraktiver zu gestalten, gesehen.

Lösungsansatz

Variante A: Vorstände benennen Stellvertretungen

Vorstände können selbständig Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, benennen. Hauptberufliche Mitarbeitende sind dabei aber ausgeschlossen.

Variante B: Vorstände benennen Stellvertretungen aus den Leitungen

Vorstände können selbständig Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, benennen, jedoch nur aus den Reihen der jeweiligen Leitungen. Hauptberufliche Mitarbeitende sind dabei aber ausgeschlossen.

Variante C: Stellvertretungen werden durch die Versammlung gewählt

Die jeweilige Versammlung wählt Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, nach Vorschlag des Vorstandes.

Zum Lesen und Vergleichen gibt es die verschiedenen Varianten auch als PDF zum Herunterladen


Ab hier seht Ihr den bisherigen Satzungstext und könnt dann auf rechten Seite die verschiedenen Änderungsvorschläge aufrufen und kommentieren, sowie weitere Vorschläge hinzufügen.

125. In allen anderen Fällen findet eine Vertretung nicht statt.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.