Vorgeschlagene Änderungen für "Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände (Abschnitt 1)"
Originalversion
125. In allen anderen Fällen findet eine Vertretung nicht statt.
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Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.
Begründung
Variante A: Vorstände benennen Stellvertretungen
Vorstände können selbständig Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, benennen. Hauptberufliche Mitarbeitende sind dabei aber ausgeschlossen.
Variante B: Vorstände benennen Stellvertretungen aus den Leitungen
Vorstände können selbständig Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, benennen, jedoch nur aus den Reihen der jeweiligen Leitungen. Hauptberufliche Mitarbeitende sind dabei aber ausgeschlossen.
Variante C: Stellvertretungen werden durch die Versammlung gewählt
Die jeweilige Versammlung wählt Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, nach Vorschlag des Vorstandes.