Vorgeschlagene Änderungen für "Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände (Abschnitt 1)"

Originalversion

125. In allen anderen Fällen findet eine Vertretung nicht statt.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 125\. In allen anderen Fällen findet eine Vertretung nicht
2 statt.

Begründung

Variante A: Vorstände benennen Stellvertretungen

Vorstände können selbständig Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, benennen. Hauptberufliche Mitarbeitende sind dabei aber ausgeschlossen.

angelegt von AG Strukturwandel

Variante B: Vorstände benennen Stellvertretungen aus den Leitungen

Vorstände können selbständig Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, benennen, jedoch nur aus den Reihen der jeweiligen Leitungen. Hauptberufliche Mitarbeitende sind dabei aber ausgeschlossen.

angelegt von AG Strukturwandel

Variante C: Stellvertretungen werden durch die Versammlung gewählt

Die jeweilige Versammlung wählt Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, nach Vorschlag des Vorstandes.

angelegt von AG Strukturwandel
  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.