Vorgeschlagene Änderungen für "Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände (Abschnitt 1)"

Version: "Variante A Vertretungsmöglichkeiten"

125. Vorstände können ihr Stimmrecht in Versammlungen an eine Vertretung delegieren.

Die Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb der jeweiligen Untergliederung sein.

Eine Delegation an hauptberufliche Mitarbeitenden ist nicht möglich.

Die Delegation muss schriftlich erfolgen und der jeweiligen Versammlungsleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für eine Versammlung.

Der Text verglichen mit der Originalversion

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2 findetin Versammlungen an eine Vertretung delegieren.
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4 Die Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb der
5 jeweiligen Untergliederung sein.
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7 Eine Delegation an hauptberufliche Mitarbeitenden ist nicht
8 statt.möglich.
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10 Die Delegation muss schriftlich erfolgen und der jeweiligen
11 Versammlungsleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für
12 eine Versammlung.
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Begründung

Variante A: Vorstände benennen Stellvertretungen

Vorstände können selbständig Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, benennen. Hauptberufliche Mitarbeitende sind dabei aber ausgeschlossen.

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