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Ralf Pongratz Verifiziert
Ganz genau. Wenn ich als Vorstand meine Stimme an jemanden deligiere, sollte ich dies nicht nach dem Motto "Hauptsache, die Versammlung ist stimmberechtigt" tun. Ich teile damit der Versammlung mit, dass ich dieser Person zutraue, mich würdig und verantwortungsvoll zu vertreten. Und wenn das nicht klappt, habe ich die Konsequenzen zu tragen. Insofern bin ich für Variante A.
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Variante C ist top. da durch die wählende Versammlung legitimiert. Wie in der Politik, da werden auch Ersatzmitglieder etc. gewählt. Gute Sache.
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Ich finde Variante C sehr gut. Jedoch sollten die Stellvertretungen nicht nur für eine Versammlung berufen werden, sondern für die Dauer von einem Jahr. Die Stellvertreter werden in den jeweiligen Versammlungen, auf denen die Vorstände gewählt werden (Stammes-, Bezirks-, Diözesen-, Bundesversammlung) durch die Versammlung legitimiert für festgelegte Versammlungen als Stellvertreter stimmberechtig zu sein. Als Nachweis dient das Protokoll der jeweiligen Versammlung auf denen die Stellvertreter für die Vertretungsaufgabe legitimiert wurden.
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Stefan Schötz Verifiziert
Ich würde gar nichts ändern: Für mich ist die Vertretung des Stammes/Bezirks/der Diözese bei der jeweils übergeordneten Ebene eine absolute Pflichtaufgabe des gewählten Vorstands. Und dabei gehts ja schließlich auch nur um einen Termin im Jahr. Vertretungen bei BdKJ, KJR/SJR/BezJR, etc. können ja eh schon delegiert werden. Innerhalb des Verbandes verlange ich von den gewählten Vorständen schon, dass sie an der Versammlung, an der sie stimmberechtigt sind, auch teilnehmen. Wie gesagt, die Anzahl der Termine ist sehr übersichtlich. Und zum Zeitpunkt der Wahl weiß ich ja auch, dass diese Aufgabe auf mich zu kommt. Ich sehe das, auch aus meiner Erfahrung als Vorstand auf verschiedenen Ebenen meistens als ein Problem des Wollens...
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Dennis Müller Verifiziert
Ich sehe das grundsätzlich genauso. Klar, kann man als Vorstand immer mal einen wichtigeren Termin haben, krank sein oder sonst was. Aber grundsätzlich sollte die Vertretung auf den höheren Verbandsebenen eine große Priorität haben. In der Praxis ist es leider nicht so und gerade bei Bezirksversammlungen leidet dann die Beschlussfähigkeit. Diejenigen, die pflichtbewusst gekommen sind, können dann nichts beschließen und müssen sich noch mal treffen. Ob das Problem durch eine Delegationsmöglichkeit gelöst wird, weiß ich nicht. Aber es wäre eine Chance.
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Heribert Zimmer Verifiziert
Ohne Legitimation einer Mitgliederversammlung halte ich eine Delegierung nicht für sinnvoll. Auch sollten die Vorstände nicht von ihrer Aufgabe entbunden werden. Z.B. könnte eine Bezirksversammlung drei "Ersatzdelegierte" wählen, die dann bei Verhinderung des gewählten Vorstandes "einspringen" können und dürfen. Damit wäre auch gewährleistet, dass die entsprechende Ebene auch stimmberechtigt vertreten ist und keine Versammlung Gefahr läuft, wegen fehlender Beschlussfähigkeit wiederholt werden zu müssen. Es ist sicherlich auch kein Allheilmittel, aber, wie Dennis geschrieben hat, eine Chance!
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Ja da hast du völlig recht, auf der einen Versammlung bzw. zwei (Eigenen Versammlung und Versammlung übergeordnete Ebene) sollte man schon selber erscheinen und nimanden delegieren. Ich hab das ehr so verstanden, dass der Vorstand in die einzelen "Pflicht"-Gremien (BdKJ, KJR/SJR/BezJR, etc.) jemanden delegieren darf. Bei uns im Bezirk gibt es z.B. Außerverbandliche Gremien auf denen wir als DPSG Stimmberechtigt sind.
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Jörg Engelbach Verifiziert
Wir haben ein Vorstandsmitglied, das Schicht arbeitet. Da ist es kein Problem des Wollens, sondern der realen Fakten, es sei denn er verbrät seinen Urlaub für Versammlungen. Das kann ernsthaft niemand erwarten.
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Stephan Bertelsbeck Verifiziert
Wenn ich bei der z.B. Bezirksversammlung die Ersatzmitglieder längere Zeit im voraus wähle, heißt das nicht, daß das Ersatzmitglied den Vorstand in dem speziellen Verhinderungsfall auch vertreten kann, weil es selbst verhindert sein kann. Da sollte meiner Meinung nach der Vorstand selbstständig seine Stimme delegieren können.
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Thomas Jänsch Verifiziert
Wie ist das eigentlich mit der Stellvertretung, wenn sagen wir ein Vorstand innerhalb der Amtsperiode sein Amt niederlegt? Ist dann der Stellvertreter nur vertretungsberechtigt auf der Versammlung der nächsthöheren Ebene? Oder wird damit ein Vorstand in der Hinterhand geschaffen?
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Daniel Götz Verifiziert
Das kommt ein bisschen auf die Variante an. Bei Delegation durch den Vorstand selbst würde ich das so sehen, dass er die Vertretung nicht über seine persönliche Amtszeit hinaus bestimmen kann. Bei Variante C (Versammlung wählt) kann ich mir auch eine Vertretung über den Rücktritt hinaus vorstellen. In allen Varianten aber lautet die Einschränkung ohnehin: "Vorstände können ihr Stimmrecht in Versammlungen an eine Vertretung delegieren." Es geht also nur um das Stimmrecht an den Versammlungen (wenn auch nicht nur an der nächsthöheren) Das kann zwar in Einzelfällen seltsame Nebenwirkungen haben (Wenn die eigentlich für die nächsthöhere Ebene vorgesehene Vertretung plötzlich auf der eigenen Versammlung die Vorstandsstimme wahrnimmt. ;) ) Die meiste Vorstandsarbeit findet aber nicht über das Stimmrecht an Versammlungen statt. Diese Aufgaben können weiterhin nicht delegiert werden bzw. waren auch vorher schon delegierbar.
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Dennis Müller Verifiziert
Zu Variante B mit der Delegation an ein Mitglied der Leitung: Wie funktioniert das beim Stammesvorstand, wenn die Stammesleitung evtl. abgeschafft wird?
Grundsätzlich finde ich die Variante nicht schlecht. Eine Vorstandsstimme an wahllos sonst wen delegieren zu können, wird dem Amt nicht gerecht. Die Vertretung muss mit den Themen vertraut sein, die in dem jeweiligen Gremium anstehen. Und da sind Leitungsmitglieder in der Regel näher dran.
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Daniel Götz Verifiziert
Da sprichst du einen guten Punkt an. Ich bin mir sicher, dass der Hauptausschuss im Vorfeld der Bundesversammlung sehr genau auf die Beratungsreihenfolge der Anträge schauen muss. In keinem Fall soll die Stammesleitung als (formal höchstes) beschlussfassendes Gremium ersatzlos gestrichen werden. Zumindest in den vorgeschlagenen Varianten werden deren Aufgaben dann ja von der Stammesleiterrunde übernommen und somit wäre das auch das Gremium innerhalb dessen die Delegation möglich ist. Das würde dann ggf. zu Beginn der Antragsberatung vom Antragsteller angepasst werden müssen.
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Staufi
Wenn eine Regelung der Vertretung an "irgendjemand" schon bei der Wahl eines Vorstands bekannt ist: vertrauen die Stimmberechtigten mit der Wahl dem Vorstand nicht diverse wichtige Entscheidungen an? Dann sollte man solch einer Person doch auch zutrauen, niemanden unqualifiziertes als Vertretung zu wählen. Oder?