Vorgeschlagene Änderungen für "Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände (Abschnitt 2)"

Version: "Variante B Vertretungsmöglichkeiten 2"

(2) Ist ein Vorstandsamt vakant, bestimmt der verbleibende Vorstand, wer das Stimmrecht für das vakante Mitglied in welcher Versammlung übernimmt. Die Regelungen, wer die Vertretung übernehmen kann aus (1) gelten dementsprechend.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 (2) Ist ein Vorstandsamt vakant, bestimmt der verbleibende
2 Vorstand, wer das Stimmrecht für das vakante Mitglied in
3 welcher Versammlung übernimmt. Die Regelungen, wer die
4 Vertretung übernehmen kann aus (1) gelten dementsprechend.
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Begründung

Variante B: Vorstände benennen Stellvertretungen aus den Leitungen

Vorstände können selbständig Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, benennen, jedoch nur aus den Reihen der jeweiligen Leitungen. Hauptberufliche Mitarbeitende sind dabei aber ausgeschlossen.

angelegt von AG Strukturwandel
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