Vorgeschlagene Änderungen für "Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände (Abschnitt 2)"

Version: "Variante C Vertretungsmöglichkeiten 2"

(2) Ist ein Vorstandsamt vakant, kann dessen Stimmrecht durch die Versammlung delegiert werden, die für die Wahl des Vorstandsmitglieds zuständig ist.
Die Delegation erfolgt auf Antrag eines Versammlungsmitgliedes.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 (2) Ist ein Vorstandsamt vakant, kann dessen Stimmrecht
2 durch die Versammlung delegiert werden, die für die Wahl
3 des Vorstandsmitglieds zuständig ist.
4 Die Delegation erfolgt auf Antrag eines
5 Versammlungsmitgliedes.
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Begründung

Variante C: Stellvertretungen werden durch die Versammlung gewählt

Die jeweilige Versammlung wählt Stellvertretungen für Vertretungsaufgaben, die bisher unmittelbar an das Vorstandsamt geknüpft sind, nach Vorschlag des Vorstandes.

angelegt von AG Strukturwandel
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