Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 1)"

Originalversion

Der Vorstand des Stammes

29. Der Vorstand des Stammes besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Stammesvorstands sind:

  • die beiden Stammesvorsitzenden;
  • die Stammeskuratin/der Stammeskurat.

Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Stammesversammlung und endet mit dem Schluss einer Stammesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Vorstand des Stammes ##
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3 29\. Der Vorstand des Stammes besteht aus drei
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Stammesvorstands sind:
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7 - die beiden Stammesvorsitzenden;
8 - die Stammeskuratin/der Stammeskurat.
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10 Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von drei
11 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der
12 Stammesversammlung und endet mit dem Schluss einer
13 Stammesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
14 stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Begründung

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