Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 1)"
Version: "Variante A Vorstandsteams Stamm"
Der Vorstand des Stammes
29. Der Vorstand des Stammes besteht aus {vier, fünf, sechs} gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Stammesvorstands sind:
- die beiden Stammesvorsitzenden;
- die Stammeskuratin/der Stammeskurat.
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Stammesversammlung und endet mit dem Schluss einer Stammesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
Der Text verglichen mit der Originalversion
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Begründung
Variante A: Vergrößerung des Vorstandes, gleichbleibend 3 Stimmen
Das Vorstandsteam wird auf auf {vier, fünf, sechs} gleichberechtigte natürliche Personen vergrößert. Auf der nächsthöhere Ebene haben sie drei Stimmen.