• Halte ich für nicht notwendig, da man die Verantwortung und Aufgaben auch ohne weiter Vorstände auf mehrere Schultern verteilen kann.

    Bei kleineren Gruppen ist es eh ja schon schwer überhaupt Personen zu finden die sich zum Vorstand wählen lassen möchten!

  • Bei der Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder sehe ich die Gefahr, dass das Gleichgewicht zwischen Stufen- und Vorstandsstimmen bzw. Kinder- und Leiterstimmen ins Ungleichgewicht fällt und insbesondere die Stimmen der Kinder und Jugendlichen massiv an Bedeutung verlieren. Das wäre nicht im Sinne der Kindermitbestimmung.

  • Tom F. Verifiziert
    +2

    Dass es in kleineren Gruppierungen schwierig ist, die bereits bestehenden Posten zu besetzen sehe ich ein. Ich bin Kurat in einem großen Stamm mit vielen Leitern und würde mich darüber freuen, den verantwortlichen Vorstand (nach innen) auf bis zu sechs Personen erweitern zu können. Dass ich die Zuständigkeit delegieren kann, ist mir klar und das machen wir auch (wir haben quasi zwei Referenten des Vorstands, die wie volle Vorstände agieren). Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass in dem Fall, dass der Vorstand uneinig ist, die beiden Referenten nicht das selbe Recht haben wie die drei mit Satzungsgemäßem Amt. Diese beiden haben ja nicht einmal eine Stimme in der Stammesleitung. Und die Verantwortung für das, was im Stamm geschieht tragen drei. Dass der Stamm auf die nächste Ebene weiterhin drei Stimmen hat halte ich für richtig. Eine andere Gewichtung bräuchte andere Kriterien als die der Vorstandsgröße (sonst könnte ein Stamm, in dem die ganze Leiterrunde aus 6 Personen besteht und die alle einen Vorstandsposten besetzen 6 Stimmen wahrnehmen, wenn würde ich hier eine Gewichtung über die Mitgliederzahl in Betracht ziehen, das aber auch nicht unbedingt). Zu diskutieren wäre noch die Frage, ob alle Vorstände in der Stammesversammlung Stimmrecht haben. Denn hier würde sich ja auch das Verhältnis von Stufen zu Vorstand verändern.

  • Ich plädiere auf Stammesebene für einen klar begrenzten Vorstand nach dem aktuellen Modell und einer im Ermessen des Vorstands liegende Ergänzung durch "Vorstandsreferenten". Meiner Meinung nach wäre es gut, auf Stammesebene (und nur dort) auch diesen "Vorstandsreferenten" ein Stimmrecht in der Stammesleitung zu geben. Damit können auch "Vorstandsreferenten", die als Ergänzung des Vorstands arbeiten ein Mitspracherecht erhalten. Dass die Stufen-Referenten damit an Bedeutung verlieren ist klar, allerdings aus meiner Sicht auf Stammesebene das geringere Problem.

  • Ich denke um eine oder zwei hauptverantwortliche Personen kommt man nicht herum. Auch wenn ein Stamm im rechtlichen Sinne nicht automatisch ein Verein ist, so sollte dennoch eine Person vorhanden sein, die die Aufgabe als 1. Vorsitzende(r) wahrnimmt. Wie groß dann der "erweiterte Vorstand" ist hängt von der Größe des Stammes ab und welche Aufgaben delegiert werden sollen. Meiner Meinung nach sollte auch das Stimmrecht auf eine höhere Ebene in diesem erweiterten Vorstand übertragen werden können.