Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 2)"

Version: "Variante A Vorstandsteams Bezirk"

Der Bezirksvorstand

50. Der Bezirksvorstand besteht aus {vier, fünf, sechs} gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  • die Bezirksvorsitzende;
  • der Bezirksvorsitzende;
  • die Bezirkskuratin/der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Zu Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten können Priester, Diakone oder Frauen und Männer gewählt werden, die über eine kirchliche Beauftragung verfügen. Die kirchliche Beauftragung der Bezirkskuratin oder des Bezirkskuraten erfolgt nach den Regelungen der Diözese.

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • je drei Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Bezirksvorstand ##
2
3 50\. Der Bezirksvorstand besteht aus {vier, fünf, sechs}
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Bezirksvorstands sind:
6
7 - die Bezirksvorsitzende;
8 - der Bezirksvorsitzende;
9 - die Bezirkskuratin/der Bezirkskurat.
10
11 Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer
12 von drei gleichberechtigten Mitgliedern.Jahren gewählt. Die
13 Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und
14 endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im
15 dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist
16 zulässig.
17
18 Zu Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten können Priester,
19 Diakone oder Frauen und Männer gewählt werden, die über
20 eine kirchliche Beauftragung verfügen. Die kirchliche
21 Beauftragung der Bezirkskuratin oder des Bezirkskuraten
22 erfolgt nach den Regelungen der Diözese.
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24 ## Die Bezirksversammlung ##
25
26 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
27 stimmberechtigte Mitglieder:
28
29 - der Bezirksvorstand;
30 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
31 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
32 - je drei Mitglieder des
33 Bezirksvorstands sind:
34
35 - die Bezirksvorsitzende;
36 - der Bezirksvorsitzende;
37 - die Bezirkskuratin/der Bezirkskurat.
38
39 Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer
40 von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende
41 der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer
42 Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
43 stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
44
45 Zu Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten können Priester,
46 Diakone oder Frauen und Männer gewählt werden, die über
47 eine kirchliche Beauftragung verfügen. Die kirchliche
48 Beauftragung der
49 Bezirkskuratin oder des Bezirkskuraten erfolgt nach den
50 Regelungen der Diözese.
51
52 ## Die Bezirksversammlung ##
53
54 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
55 stimmberechtigte Mitglieder:
56
57 - der Bezirksvorstand;
58 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
59 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
60 - die Mitglieder der Stammesvorstände;
61 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
62 einzelnen Altersstufen.

Begründung

Variante A: Vergrößerung des Vorstandes, gleichbleibend 3 Stimmen

Das Vorstandsteam wird auf auf {vier, fünf, sechs} gleichberechtigte natürliche Personen vergrößert. Auf der nächsthöhere Ebene haben sie drei Stimmen.

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