Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 2)"

Version: "Variante C Vorstandsteams Bezirk"

Der Bezirksvorstand

50. Der Bezirksvorstand besteht aus drei bis sechs gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  • die Bezirksvorsitzende;
  • der Bezirksvorsitzende;
  • die Bezirkskuratin/der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.

Zu Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten können Priester, Diakone oder Frauen und Männer gewählt werden, die über eine kirchliche Beauftragung verfügen. Die kirchliche Beauftragung der Bezirkskuratin oder des Bezirkskuraten erfolgt nach den Regelungen der Diözese.

Die Bezirksversammlung

41. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bezirksvorstand;
  • die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • jeweils drei Mitglieder der Stammesvorstände;
  • jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Bezirksvorstand ##
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3 50\. Der Bezirksvorstand besteht aus drei bis sechs
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Bezirksvorstands sind:
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7 - die Bezirksvorsitzende;
8 - der Bezirksvorsitzende;
9 - die Bezirkskuratin/der Bezirkskurat.
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11 Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer
12 von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende
13 der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer
14 Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
15 stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
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17 Zu Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten können Priester,
18 Diakone oder Frauen und Männer gewählt werden, die über
19 eine kirchliche Beauftragung verfügen. Die kirchliche
20 Beauftragung der
21 Bezirkskuratin oder des Bezirkskuraten erfolgt nach den
22 Regelungen der Diözese.
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24 ## Die Bezirksversammlung ##
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26 41\. Zur Bezirksversammlung gehören folgende
27 stimmberechtigte Mitglieder:
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29 - der Bezirksvorstand;
30 - die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-,
31 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
32 - diejeweils drei Mitglieder der Stammesvorstände;
33 - jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der
34 einzelnen Altersstufen.

Begründung

Variante C: flexible Vorstandsgrößen, gleichbleibend drei Stimmen

Es gibt die Möglichkeit einer Vorstandsgröße von drei bis sechs Vorstandsmitgliedern, deren Anzahl frei festgelegt werden kann. In den Untergliederungen ist jeweils eine unterschiedliche Anzahl an Vorstandsmitgliedern möglich. Es gibt jedoch max. drei Stimmen auf der nächsthöheren Ebene.

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