Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 3)"

Originalversion

Der Diözesanvorstand

69. Der Diözesanvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Diözesanvorstands sind:

  • die Diözesanvorsitzende;
  • der Diözesanvorsitzende;
  • die Diözesankuratin/der Diözesankurat.

Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Diözesanversammlung und endet mit dem Schluss einer Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Diözesanversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die Beauftragung der Diözesankuratin/desDiözesankuraten erbittet die Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.

Die Diözesanversammlung

60. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: – der Diözesanvorstand; – die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; – die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände; – jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Diözesanvorstand ##
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3 69\. Der Diözesanvorstand besteht aus drei
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Diözesanvorstands sind:
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7 - die Diözesanvorsitzende;
8 - der Diözesanvorsitzende;
9 - die Diözesankuratin/der Diözesankurat.
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11 Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden auf die Dauer
12 von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende
13 der Diözesanversammlung und endet mit dem Schluss einer
14 Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
15 stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt,
16 bestimmt die Diözesanversammlung den genauen Beginn und das
17 genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die
18 Beauftragung der Diözesankuratin/desDiözesankuraten erbittet
19 die Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.
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21 ## Die Diözesanversammlung ##
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23 60\. Zur Diözesanversammlung gehören folgende
24 stimmberechtigte Mitglieder:
25 – der Diözesanvorstand;
26 – die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-,
27 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
28 – die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der
29 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die
30 Mitglieder der Stammesvorstände;
31 – jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der
32 einzelnen Altersstufen.

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