Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 3)"

Version: "Variante B Vorstandsteams Diözese"

Der Diözesanvorstand

69. Der Diözesanvorstand besteht aus {vier, fünf, sechs} gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Diözesanvorstands sind:

  • die Diözesanvorsitzende;
  • der Diözesanvorsitzende;
  • die Diözesankuratin/der Diözesankurat.

Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Diözesanversammlung und endet mit dem Schluss einer Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Diözesanversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die Beauftragung der Diözesankuratin/desDiözesankuraten erbittet die Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.

Die Diözesanversammlung

60. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder: – der Diözesanvorstand; – die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe; – die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände; – jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Diözesanvorstand ##
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3 69\. Der Diözesanvorstand besteht aus {vier, fünf, sechs}
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Diözesanvorstands sind:
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7 - die Diözesanvorsitzende;
8 - der Diözesanvorsitzende;
9 - die Diözesankuratin/der Diözesankurat.
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11 Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden auf die Dauer
12 von drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
13 Diözesanvorstands sind:
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15 - die Diözesanvorsitzende;
16 - der Diözesanvorsitzende;
17 - die Diözesankuratin/der Diözesankurat.
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19 Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden auf die Dauer
20 vonJahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der
21 Diözesanversammlung und endet mit dem Schluss einer
22 Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
23 stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt,
24 bestimmt die Diözesanversammlung den genauen Beginn und das
25 genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die
26 Beauftragung der Diözesankuratin/desDiözesankuraten
27 erbittet die Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.
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29 ## Die Diözesanversammlung ##
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31 60\. Zur Diözesanversammlung gehören folgende
32 stimmberechtigte Mitglieder:
33 – der Diözesanvorstand;
34 – die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-,
35 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
36 – die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der
37 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die
38 Mitglieder der Stammesvorstände;
39 – jeweils drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem
40 Ende der Diözesanversammlung und endet mit dem Schluss
41 einer Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der
42 Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich
43 ausgeübt, bestimmt die Diözesanversammlung den genauen
44 Beginn und das genaue Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist
45 zulässig. Die Beauftragung der
46 Diözesankuratin/desDiözesankuraten erbittet die
47 Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.
48
49 ## Die Diözesanversammlung ##
50
51 60\. Zur Diözesanversammlung gehören folgende
52 stimmberechtigte Mitglieder:
53 – der Diözesanvorstand;
54 – die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-,
55 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
56 – die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der
57 Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert, die
58 Mitglieder der Stammesvorstände;
59 – jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der
60 einzelnen Altersstufen.

Begründung

Variante B: Vergrößerung des Vorstandes, alle haben Stimmrecht

Das Vorstandsteam wird auf auf {vier, fünf, sechs} gleichberechtigte natürliche Personen vergrößert. Alle haben auf der nächsthöherer Ebene Stimmrecht.

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