Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 4)"
Originalversion
Der Bundesvorstand
90. Der Bundesvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bundesvorstands sind:
- die Bundesvorsitzende;
- der Bundesvorsitzende;
- die Bundeskuratin / der Bundeskurat.
Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das genaue
Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die kirchliche Beauftragung als Bundeskuratin oder Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der Deutschen Bischofskonferenz. Die Bundesversammlung
81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bundesvorstand;
- die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
- die Mitglieder der Diözesanvorstände;
- jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | ## Der Bundesvorstand ## |
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3 | 90\. Der Bundesvorstand besteht aus drei gleichberechtigten |
4 | Mitgliedern. Mitglieder des Bundesvorstands sind: |
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6 | - die Bundesvorsitzende; |
7 | - der Bundesvorsitzende; |
8 | - die Bundeskuratin / der Bundeskurat. |
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10 | Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von |
11 | drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der |
12 | Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer |
13 | Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl |
14 | stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, |
15 | bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das |
16 | genaue |
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18 | Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die kirchliche |
19 | Beauftragung als Bundeskuratin oder |
20 | Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der Deutschen |
21 | Bischofskonferenz. |
22 | Die Bundesversammlung |
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24 | 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte |
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27 | - der Bundesvorstand; |
28 | - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, |
29 | Pfadfinder- und Roverstufe; |
30 | - die Mitglieder der Diözesanvorstände; |
31 | - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der |
32 | einzelnen Altersstufen. |
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