Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 4)"

Version: "Variante A Vorstandsteams Bund"

Der Bundesvorstand

90. Der Bundesvorstand besteht aus { vier, fünf, sechs } gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bundesvorstands sind:

  • die Bundesvorsitzende;
  • der Bundesvorsitzende;
  • die Bundeskuratin / der Bundeskurat.

Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das genaue

Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die kirchliche Beauftragung als Bundeskuratin oder Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der Deutschen Bischofskonferenz. Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • jeweils drei Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Bundesvorstand ##
2
3 90\. Der Bundesvorstand besteht aus { vier, fünf, sechs }
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Bundesvorstands sind:
6
7 - die Bundesvorsitzende;
8 - der Bundesvorsitzende;
9 - die Bundeskuratin / der Bundeskurat.
10
11 Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von
12 drei gleichberechtigten Mitgliedern.Jahren gewählt. Die
13 Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bundesversammlung und
14 endet mit dem Schluss einer
15 Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
16 stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt,
17 bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das
18 genaue
19
20 Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die kirchliche
21 Beauftragung als Bundeskuratin oder
22 Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der
23 Deutschen Bischofskonferenz.
24 Die Bundesversammlung
25
26 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende
27 stimmberechtigte Mitglieder:
28
29 - der Bundesvorstand;
30 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
31 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
32 - jeweils drei Mitglieder des Bundesvorstands sind:
33
34 - die Bundesvorsitzende;
35 - der Bundesvorsitzende;
36 - die Bundeskuratin / der Bundeskurat.
37
38 Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von
39 drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der
40 Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer
41 Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
42 stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt,
43 bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das
44 genaue
45
46 Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die kirchliche
47 Beauftragung als Bundeskuratin oder
48 Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der
49 Deutschen Bischofskonferenz.
50 Die Bundesversammlung
51
52 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende
53 stimmberechtigte Mitglieder:
54
55 - der Bundesvorstand;
56 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
57 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
58 - die Mitglieder der Diözesanvorstände;
59 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
60 einzelnen Altersstufen.

Begründung

Variante A: Vergrößerung des Vorstandes, gleichbleibend 3 Stimmen

Das Vorstandsteam wird auf auf {vier, fünf, sechs} gleichberechtigte natürliche Personen vergrößert. Auf der nächsthöhere Ebene haben sie drei Stimmen.

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