Vorgeschlagene Änderungen für "Vorstandsteams (Abschnitt 4)"

Version: "Variante C Vorstandsteams Bund"

Der Bundesvorstand

90. Der Bundesvorstand besteht aus drei bis sechs gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Bundesvorstands sind:

  • die Bundesvorsitzende;
  • der Bundesvorsitzende;
  • die Bundeskuratin / der Bundeskurat.

Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das genaue

Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die kirchliche Beauftragung als Bundeskuratin oder Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der Deutschen Bischofskonferenz. Die Bundesversammlung

81. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Bundesvorstand;
  • die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
  • jeweils drei Mitglieder der Diözesanvorstände;
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Der Bundesvorstand ##
2
3 90\. Der Bundesvorstand besteht aus drei bis sechs
4 gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
5 Bundesvorstands sind:
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7 - die Bundesvorsitzende;
8 - der Bundesvorsitzende;
9 - die Bundeskuratin / der Bundeskurat.
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11 Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf die Dauer von
12 drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der
13 Bundesversammlung und endet mit dem Schluss einer
14 Bundesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
15 stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt,
16 bestimmt die Bundesversammlung den genauen Beginn und das
17 genaue
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19 Ende der Amtszeit. Wiederwahl ist zulässig. Die kirchliche
20 Beauftragung als Bundeskuratin oder
21 Bundeskurat erbittet die Bundesversammlung von der
22 Deutschen Bischofskonferenz.
23 Die Bundesversammlung
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25 81\. Zur Bundesversammlung gehören folgende
26 stimmberechtigte Mitglieder:
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28 - der Bundesvorstand;
29 - die Bundesstufenleitungen der Wölflings-,
30 Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
31 - diejeweils drei Mitglieder der Diözesanvorstände;
32 - jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der
33 einzelnen Altersstufen.

Begründung

Variante A: Vergrößerung des Vorstandes, gleichbleibend 3 Stimmen

Das Vorstandsteam wird auf auf {vier, fünf, sechs} gleichberechtigte natürliche Personen vergrößert. Auf der nächsthöhere Ebene haben sie drei Stimmen.

angelegt von AG Strukturwandel
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