Vorgeschlagene Änderungen für "Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde (Abschnitt 1)"

Version: "Variante A Stammesleitung"

Die Stammesleiterrunde

25. Zur Stammesleiterrunde gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Vorstand;
  • pro Stufe jeweils eine Vertretung der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden;

Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiterinnen und Leiter, die vom Vorstand berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die Elternvertretung nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleiterrunde teil. Arbeitstagungen der Stammesleiterrunde finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleiterrunde einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.

26. Die Stammesleiterrunde regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere:

  • die Beratung des Stammesvorstandes;
  • die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie Kuratinnen und Kuraten;
  • die Vorbereitung der Stammesversammlung;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des Stammes;
  • die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen;
  • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen beschließenden Organs fallen (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die StammesleitungStammesleiterrunde ##
2 25\. Zur StammesleitungStammesleiterrunde gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - der Vorstand;
6 - pro Stufe jeweils die Sprecherin/der Sprecher der
7 Leitungsteamseine Vertretung der Wölflingsmeuten,
8 Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden;
9
10 Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiterinnen und
11 Leiter, die vom Vorstand berufenen Fachreferentinnen und
12 Fachreferenten sowie die Elternvertretung nach Bedarf an
13 den Arbeitstagungen der StammesleitungStammesleiterrunde
14 teil.
15 Arbeitstagungen der StammesleitungStammesleiterrunde finden
16 mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt
17 hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die
18 StammesleitungStammesleiterrunde einzuberufen, wenn
19 mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es
20 unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.
21
22
23 26\. Die StammesleitungStammesleiterrunde regelt
24 stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu
25 gehört insbesondere:
26
27 - die Beratung des Stammesvorstandes;
28 - die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie
29 Kuratinnen und Kuraten;
30 - die Vorbereitung der Stammesversammlung;
31 - die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des
32 Stammes;
33 - die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen;
34 - die Beratung und Beschlussfassung über alle
35 Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die Zuständigkeit
36 eines anderen beschließenden Organs fallen
37 (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).

Begründung

Variante A: Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde

Die bisherigen getrennten Gremien werden unter dem Namen Stammesleiterrunde zusammengelegt. Es bleibt bei einer Vertreterin bzw. einem Vertreter mit Stimmrecht pro Stufe, die weiteren Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Elternvertretung nehmen mit beratender Stimme teil.

angelegt von AG Strukturwandel
  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.