Vorgeschlagene Änderungen für "Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde (Abschnitt 1)"
Version: "Variante B Stammesleitung"
Die Stammesleiterrunde
25. Zur Stammesleiterrunde gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Vorstand;
- die Leiterinnen und Leiter der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden;
Mit beratender Stimme nehmen die vom Vorstand berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die Elternvertretung nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleiterrunde teil. Arbeitstagungen der Stammesleiterrunde finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleiterrunde einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.
26. Die Stammesleiterrunde regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere:
- die Beratung des Stammesvorstandes;
- die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie Kuratinnen und Kuraten;
- die Vorbereitung der Stammesversammlung;
- die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des Stammes;
- die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen;
- die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen beschließenden Organs fallen (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).
Der Text verglichen mit der Originalversion
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15 | Arbeitstagungen der Stammesleiterrunde finden mindestens |
16 | zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein |
17 | und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleiterrunde |
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Begründung
Variante B: Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde, Stimmrecht für alle Leiterinnen und Leiter
Die bisherigen getrennten Gremien werden unter dem Namen Stammesleiterrunde zusammengelegt. Es haben alle Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter Stimmrecht, die weiteren Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Elternvertretung nehmen mit beratende Stimme teil.