Vorgeschlagene Änderungen für "Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde (Abschnitt 1)"

Version: "Variante B Stammesleitung"

Die Stammesleiterrunde

25. Zur Stammesleiterrunde gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • der Vorstand;
  • die Leiterinnen und Leiter der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden;

Mit beratender Stimme nehmen die vom Vorstand berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die Elternvertretung nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleiterrunde teil. Arbeitstagungen der Stammesleiterrunde finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleiterrunde einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.

26. Die Stammesleiterrunde regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere:

  • die Beratung des Stammesvorstandes;
  • die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie Kuratinnen und Kuraten;
  • die Vorbereitung der Stammesversammlung;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des Stammes;
  • die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen;
  • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen beschließenden Organs fallen (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 ## Die StammesleitungStammesleiterrunde ##
2 25\. Zur StammesleitungStammesleiterrunde gehören folgende
3 stimmberechtigte Mitglieder:
4
5 - der Vorstand;
6 - pro Stufe jeweils die Sprecherin/der Sprecher der
7 Leitungsteamsdie Leiterinnen und Leiter der
8 Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und
9 Roverrunden;
10
11 Mit beratender Stimme nehmen die weiterenvom Vorstand
12 berufenen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie die
13 Elternvertretung nach Bedarf an den Arbeitstagungen der
14 Stammesleiterrunde teil.
15 Arbeitstagungen der Stammesleiterrunde finden mindestens
16 zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein
17 und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleiterrunde
18 einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der
19 stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer
20 Tagesordnung verlangt.
21
22
23 26\. Die Stammesleiterrunde regelt stufenübergreifende
24 Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere:
25
26 - die Beratung des Stammesvorstandes;
27 - die Gewinnung von Leiterinnen und Leiter, die vom
28 Vorstand berufenen Fachreferentinnen und
29 FachreferentenLeitern sowie die Elternvertretung nach
30 Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil.
31 Arbeitstagungen der Stammesleitung finden mindestens
32 zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein
33 und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleitung
34 einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der
35 stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer
36 Tagesordnung verlangt.
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38
39 26\. Die Stammesleitung regelt
40 stufenübergreifendeKuratinnen und Kuraten;
41 - die Vorbereitung der Stammesversammlung;
42 - die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des
43 Stammes;
44 - die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen;
45 - die Beratung und Beschlussfassung über alle
46 Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere:
47
48 - die Beratung des Stammesvorstandes;
49 - die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie
50 Kuratinnen und Kuraten;
51 - die Vorbereitung der Stammesversammlung;
52 - die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des
53 Stammes;
54 - die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen;
55 - die Beratung und Beschlussfassung über alle
56 Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die Zuständigkeit
57 eines anderen beschließenden Organs fallen
58 (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).

Begründung

Variante B: Zusammenlegung von Stammesleitung und Leiterrunde, Stimmrecht für alle Leiterinnen und Leiter

Die bisherigen getrennten Gremien werden unter dem Namen Stammesleiterrunde zusammengelegt. Es haben alle Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter Stimmrecht, die weiteren Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Elternvertretung nehmen mit beratende Stimme teil.

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