• Stephan Bertelsbeck Verifiziert
    0

    In Variante B haben nur die Gruppenleiter ein Stimmrecht. Was ist mit den anderen im Stamm aktiven Leitern, wie z.B. Materialwarten? Auf diese Weise habe ich wieder ein Konstrukt analog der Stammesleitung. Die Leiterrunde beinhaltet aber ALLE Leiter des Stammes, ohne einzelne Leiter auszugrenzen! Ich war über 15 Jahre Materialwart in meinem Stamm und hätte es mir mir Sicherheit gut überlegt, in einem Stamm mitzuarbeiten, in dem ich bei Entscheidungen meine Stimme nicht einbringen kann.

  • Anzahl der Stimmen pro Stufe:

    Ich finde es wichtig, dass nicht einfach jeder Leiter sondern ein Leiter pro Stufe stimmberechtigt ist. Evtl. auch ein Leiter pro Gruppe (manchmal haben die Kinderstufen deutlich mehr Mitglieder und ggf. auch mehr Gruppen). Durch das Stimmrecht pro Stufe oder Gruppe wird deutlich dass ein Leiter im Sinne der Mitglieder seiner Gruppe und nicht nach eigenen persönlichen Interessen handeln soll.

  • Wie wäre es denn einfach mit:

    "Die Organe innerhalb eines Stammes regelt der Stamm selbst. Es sollte eine Regelung gefunden werden, in der sich der Großteil der Leiter eines Stammes regelmäßig trifft und demokratisch über die wichtigsten Belange des Stammes entscheidet. Dabei sollte die Stimmen aller Leiter angehört werden und auf eine Ausgewogenheit geachtet werden, was die verschiedenen Gruppen- und Stufeninteressen angeht.

    Oder so...

    • Daniel Götz Verifiziert
      +3

      Das kann man so machen, würde aber konsequenterweise auch bedeuten, dass sich jeder Stamm eine Satzung geben muss, in der er mit Satzungsrang die konkreten Regelungen trifft, die hier nur angedeutet werden. Auch da sehe ich wieder eher die Einheitlichket der Satzung im Vorteil.